Rechtliche Aspekte beim Haus vererben
Das Haus vererben sollte möglichst sicher sein, und zwar für die Erben. Deshalb sollte man hier ein paar Dinge beachten:
- Erbfolge: Sie gibt an, wer als nächstes das Haus erben würde.
- Pflichtteil: Wird der eigentlich nächste Erbe im Testament übergangen, kann er seinen Pflichtteil einfordern.
- Erbschaftssteuer: Sie hängt vom Wert des Hauses ab und in welcher Beziehung er zum Erblasser stand. Grundsätzlich ist der Freibetrag für die Erbschaftssteuer der Kinder sehr hoch.
Pflichtteil und Erbansprüche
Der Pflichtteil sichert den Mindestanspruch von nahen Angehörigen auf den Nachlass und ist selbst dann rechtens, wenn sie enterbt wurden. Er richtet sich nach der Höhe des Nachlasses und beträgt in der Regel die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Beispiel: Ein Haus vererben bei 2 Kinder – Erbt laut Testament nur ein Kind das Haus und das andere geht leer aus, so kann es seinen Pflichtteil einfordern. In diesem Fall die Hälfte des Hauses. Nun müsste der Erbe des Hauses dieses Geld auszahlen, wenn er das nicht kann, bleibt nur der Verkauf oder Teilverkauf der Immobilie. Im Zweifel müsste er sich einen Kredit aufnehmen.
Übertragung mit Nutzungsrecht: Nießbrauch und Wohnrecht
Nießbrauch und Wohnrecht können im Testament oder Erbvertrag festgelegt werden. Gerne wird diese Möglichkeit auch beim Haus überschreiben genutzt. So können Eltern das Haus schon zu Lebzeiten an ein oder ihre Kinder überschreiben und diese sparen sich die Erbschaftssteuer, müssen dafür aber mit einer Schenkungssteuer rechnen. Durch das Wohnrecht auf Lebenszeit sichern sie sich aber die Möglichkeit, bis zum Tod im Haus zu bleiben. Das Kind kann die Eltern also nicht rauswerfen, weil es das Haus selbst nutzen möchte.
Der Nießbrauch und das Wohnrecht können für jede beliebige Person eingeräumt werden. Es muss auch nicht im Grundbuch hinterlegt sein.
- Nießbrauch: Der Nießbrauchberechtigte darf das Haus nutzen und Erträge aus diesem ziehen, ohne Eigentümer zu sein.
- Wohnrecht: Berechtigt zur Nutzung der Immobilie als Wohnung.
Erbschaftsstreitigkeiten und Mediationsmöglichkeiten
Geht es um das Erbe, entstehen schnell Streitigkeiten, die sogar vor Gericht landen können und ganze Familien zerrütten. Hier können Mediationen hilfreich sein und eine Möglichkeit bieten, Konflikte außergerichtlich zu lösen.
Der Mediator ist eine neutrale Person, die den Parteien dabei hilft, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dies spart nicht nur teure Gerichtskosten, sondern kann auch den Familienfrieden wiederherstellen.