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Das Wichtigste in Kürze

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    Pflichtteilsberechtigte: Ehegatten, Kinder und, unter bestimmten Umständen, Eltern des Erblassers.

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    Keine Pflichtteilsansprüche: Nichten und Neffen gehören nicht zu den pflichtteilsberechtigten Personen.

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    Testamentarische Berücksichtigung: Nichten und Neffen können durch ein Testament oder einen Erbvertrag bedacht werden.

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    Erbschaft nach gesetzlicher Erbfolge: Nichten und Neffen können erben, wenn keine näheren Verwandten vorhanden sind und sie gesetzliche Erben sind.

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    Sonderfälle: In seltenen Fällen können Nichten und Neffen als Ersatzerben eingesetzt werden.

FAQs zu Anspruch auf Pflichtteil für Nichten und Neffen