Die Erbengemeinschaft und ihre Auflösung
Eine Erbengemeinschaft tritt gemeinschaftlich ein Erbe an und wird erst nach erfolgreicher Auseinandersetzung aufgelöst.
Rechtliche Grundlagen einer Erbengemeinschaft
Die rechtliche Grundlage für die Erbengemeinschaft findet sich in § 2032 BGB. Damit tritt eine Erbengemeinschaft immer dann ein, wenn es mehrere Erben gibt. Aufgelöst wird sie, wenn die Erbauseinandersetzung gelungen ist.
Testament, Erbvertrag oder gesetzliche Erbfolge
Die Frage, wer zu den Erben zählt, kann unterschiedlich beantwortet werden. Man kann folgendermaßen zum Erben werden:
- Per Testament
- Per Erbvertrag
- Durch die gesetzliche Erbfolge
Erbengemeinschaften können unterschiedlich groß sein. Zwei Geschwister bilden ebenso eine Erbengemeinschaft wie eine große Gruppe von Verwandten. Jedem Erben steht es frei, das Erbe auszuschlagen. Wichtig ist die Reihenfolge. Denn wenn einmal ein Erbschein beantragt ist, ist das nicht mehr möglich.
Verfahren der Nachlassaufteilung
Es gibt für eine Erbengemeinschaft keine festgelegten Regeln. Bis zur Auflösung einer Erbengemeinschaft vergehen daher bei größeren Erbschaften oft mehrere Jahre. Das ist vor allem dann der Fall, wenn einzelne Erben Kompromisse blockieren oder wenn es sich um einen großen Nachlass handelt.
Erstellung eines Nachlassverzeichnisses
Handelt es sich um einen vermögenden Erblasser, muss ein Nachlassverzeichnis angefertigt werden. Darin werden alle Vermögensgegenstände samt einer Bewertung aufgelistet. Sind unter den Vermögenswerten auch Immobilien oder Grundstücke, kann die Verwaltung aufwändig sein. Zudem treten bei höheren Vermögenswerten häufig Konflikte innerhalb der Erbengemeinschaft auf. Diese können bis zur Teilungsversteigerung als Druckmittel gehen.
Mediation in der Erbengemeinschaft
Können sich die Mitglieder der Erbengemeinschaft nicht einigen, ist die Mediation eine Option, um Konflikte zu lösen. Dabei hilft ein unabhängiger Mediator den Konfliktparteien zu einer Lösung zu kommen, die von allen Parteien akzeptiert werden kann. Doch nicht immer finden die Miterben eine Lösung und die Erbauseinandersetzung über eine Immobilie mündet im großen Streit.
Die Erbauseinandersetzungsklage
In manchen Fällen landet eine Erbengemeinschaft dann vor Gericht und es kommt zu einer Erbauseinandersetzungsklage und zu einem Prozess. Eine Erbengemeinschaft auflösen, ist dann möglich, wenn eine gemeinschaftliche Einigung bezüglich des Erbes gefunden worden ist.