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Seebestattungsverfügung

Seebestattungsverfügung

Erklärung


Was ist eine Seebestattungsverfügung?

Seebestattungen werden immer stärker nachgefragt. Auch von Menschen, die im strengen Sinne keinen direkten Bezug zum Meer haben. Vor einiger Zeit war dies noch ein notwendiges Kriterium für eine Seebestattung. Bei der Seebestattung wird die Asche des Verstorbenen in einer speziellen Biourne, die biologisch abbaubar ist, im Meer beigesetzt.

Bedingungen für die Seebestattung


Was muss für die Bestattungsart erfüllt sein?

In einer Seebestattungsverfügung wird der eigene Wille hinsichtlich der gewünschten Beisetzungsart festgehalten. Eine Verbundenheit zur See ist nicht mehr in dem Umfang notwendig wie früher. Im Allgemeinen reicht eine Erklärung der Angehörigen gegenüber den zuständigen amtlichen Stellen aus. So kann beispielsweise eine tiefe, geistige Verbundenheit zur See, etwa aufgrund zahlreicher Urlaube am Meer, als Gründe definiert werden. Zwingend notwendig ist aber die Genehmigung vonseiten des Amtes.

Nutzen


Was bringt mir eine Seebestattungsverfügung?

Da durch die Seebestattungsverfügung der Wille des Verstorbenen eindeutig dokumentiert ist, können hier keine Unsicherheiten bei den Angehörigen entstehen. Die Verfügung und weitere Unterlagen, die im Todesfall relevant sind, sollten nahestehenden Verwandten übergeben werden, oder ihnen zumindest der Aufbewahrungsort bekanntgegeben werden. Alternativ kann man auch ein Hinweiskärtchen zusammen mit dem Personalausweis verwahren, auf dem der Aufbewahrungsort vermerkt ist.

Folgekosten


Können bei der Seebestattung Folgekosten entstehen?

Bei einer Seebestattung sind im Vergleich zu anderen Bestattungsarten weitaus geringere Folgekosten zu erwarten. Es muss kein Grab erworben werden, dementsprechend ist keine Grabpflege zu finanzieren. Die relativ hohen Kosten für die Beisetzung selbst, vor allem für die Reederei, werden dadurch meist wieder eingespart.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Seebestattungsverfügung bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

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Autor: Annika Wenzel - Bildquelle: © C. Sollmann, Bestattungen.de


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