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Kremationsverfügung

Kremationsverfügung

Erklärung


Was ist eine Kremationsverfügung?

Mit einer bereits zu Lebzeiten verfassten Kremationsverfügung kann der Wunsch zur Einäscherung im Todesfall dokumentiert werden. Die Entscheidung für eine Feuerbestattung kann unterschiedliche Gründe haben. In vielen Fällen sollen die Angehörigen finanziell entlastet werden. Denn Urnengräber sind in der Regel günstiger als Sarggräber.

Relevanz der Kremationsverfügung


Muss ich diese Verfügung erstellen?

Eine Verfügung über den Einäscherungswunsch zu erstellen ist keine zwingende Notwendigkeit. Allerdings ist eine Kremationsverfügung eindeutig und entlastet die Angehörigen im Todesfall enorm. In der emotional schweren Phase nach einem Todesfall kann dies eine große Erleichterung sein. Es empfiehlt sich daher, eine entsprechende Verfügung zu verfassen und den eigenen Unterlagen beizufügen.

Inhalt


Was steht in der Kremationsverfügung?

Zentraler Inhalt einer Kremationsverfügung ist der Wunsch nach einer Kremation. Sie belegt eindeutig den Willen des Verfassers, wie nach seinem Tod mit seinen sterblichen Überresten verfahren werden soll. In der Verfügung kann beispielsweise die genaue Art der Beisetzung festgelegt werden. So kann etwa eine Baumbestattung mit der Asche oder eine Urnenbestattung auf einem Friedhof gewünscht sein. Zusätzlicher Inhalt der Verfügung kann die Bestimmung der Person sein, die für die Organisation der Bestattung zuständig sein soll.

Gültigkeit der Kremationsverfügung


So geht das hier

Es ist wichtig, die Kremationsverfügung durch Zeugen unterschreiben zu lassen, damit der Wille des Verfassers nicht nachträglich angezweifelt werden kann. Außerdem sollten alle Dokumente, die nach Eintreten des Todesfalls relevant sind, so aufbewahrt werden, dass diese schnell von den Angehörigen gefunden werden.
Ein Muster für eine Kremationsverfügung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Betreuungsverfügung bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

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Autor: Annika Wenzel - Bildquelle: © Beyer


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