Schonvermögen

Schonvermögen

Schonvermögen


Was ist das?

Unter Schonvermögen versteht man die sogenannten Freibeträge bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende, das Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld, entsprechend dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II).

Sterbegeldversicherung


Gehört die Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen?

Im Paragraph 12 des SGB II wird dargelegt, dass bei der Grundsicherung alle verwertbaren Vermögensgegenstände berücksichtigt werden müssen. In Absatz 3 sind die Ausnahmen zu dieser Regelung festgeschrieben. Die Sterbegeldversicherung wird in dieser Liste nicht aufgeführt und wird somit bei der Berechnung der zu verwertbaren Vermögensgegenständen berücksichtigt. Als Summe wird hierbei der Rückkaufswert eingesetzt.

Ausnahmen


Gibt es Ausnahmen, durch welche die Versicherung nicht verkauft werden muss?

Wenn der Rückkauf der Sterbegeldversicherung nach Paragraph 12 Absatz 3, 6 unwirtschaftlich ist, wird diese nicht als Vermögen berücksichtigt. Laut der Bundesagentur für Arbeit ist eine Verwertung der Sterbegeldversicherung nicht offensichtlich unwirtschaftlich, wenn der Rückkaufswert nur geringfügig (bis 10%) unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegt.

Generell liegt der Freibetrag nach Paragraph 12 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 im SGB II bei „150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder Partner“. Die Mindestgrenze beträgt dabei 3.100,- Euro. Außerdem kommt zusätzlich „ein Freibetrag in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Leistungsberechtigten“ für notwendige Anschaffungen hinzu (Paragraph 12 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4 SGB II).

Dass die Sterbegeldversicherung üblicherweise zum Schonvermögen gehört, ist ein Vorteil dieser Versicherung. Welche Vor- und Nachteile eine Sterbegeldversicherung noch aufweist, können Sie der folgenden Grafik entnehmen:

Autor: Annika Wenzel - Bildquelle: © C.Sollmann, Bestattungen.de


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