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Gesundheitsprüfung der Sterbegeldversicherung

Gesundheitsprüfung der Sterbegeldversicherung

Gesundheitsprüfung


Was ist das?

Eine Gesundheitsprüfung umfasst Fragen nach bestimmten Krankheiten oder gesundheitlichen Problemen von potenziellen Versicherungsnehmern durch die Versicherung. Durch diese Fragen können Personen von der Versicherung ausgeschlossen werden.

Gesundheitsfragen


Welche Fragen werden gestellt?

Gesundheitsfragen werden in der Regel bei Sterbegeldversicherungen ohne Wartezeit gestellt. Diese muss der Antragssteller wahrheitsgemäß ausfüllen. Es wird üblicherweise gefragt, ob Sie unter einer der unten aufgeführten Krankheiten leiden oder ob eine oder mehrere dieser bei Ihnen diagnostiziert wurden. Zu diesen Krankheiten gehören meist: Relevante Erkrankungen des Zentralen-Nerven-Systems, der Netzhaut oder des Sehens, relevante Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Nieren oder der Leber, Schädigungen der inneren Organe oder schwere Stoffwechselstörungen, relevante Erkrankungen der Knochen, Gelenke oder des Bewegungsapparates, Krebs, Zucker, Osteoporose oder Rheuma.

Vereinzelt richten sich Versicherer auch direkt an Ihre behandelnden Ärzte, um die Fragen beantwortet zu bekommen. Hierfür müssen Sie diese von der Schweigepflicht entbinden.

Nachfolgend sind die Krankheiten oder Gesundheitsstörungen, die häufig abgefragt werden, noch einmal aufgeführt:

  • Herzinfarkt
  • Erkrankung Herzkranzgefäße
  • Erkrankung Herzklappen
  • Herzmuskelschaden
  • Bypass-Operation
  • Schlaganfall
  • Krebs
  • Chronische Nierenerkrankung
  • Multiple Sklerose
  • Muskelschwund
  • Lähmungen
  • Diabetes
  • HIV-Infektion (AIDS)
  • Alkohol-/Drogenmissbrauch
  • Psychische Erkrankung
  • Neurologische Erkrankung
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung

Konsequenzen


Welche Konsequenzen kann eine Gesundheitsprüfung mit sich bringen?

Nach Ausfüllen der Gesundheitsfragen bzw. der Gesundheitsprüfung kann der Versicherer mehrere Konsequenzen ziehen. Wenn die Prüfung unauffällig ist, kann Ihr Antrag ohne Einschränkungen angenommen werden. Sollten Sie durch die Prüfung "durchfallen", kann der Versicherer Sie als Versicherungsnehmer ablehnen. Außerdem kann der Beitrag erhöht oder bestimmte Erkrankungen von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Das bedeutet, dass Sie in diesen Krankheitsfällen keinen Anspruch auf Leistung haben.

Falschangaben


Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?

Je nachdem, wie fahrlässig oder vorsätzlich eine Falschaussage getroffen wurde, kann der Versicherer von dem Vertrag zurücktreten, diesen kündigen, zu geänderten Konditionen und Leistungen weiterführen oder anfechten.

Bitte beachten Sie, dass diese Ausführungen lediglich einen ersten Überblick darstellen und keine Rechtsberatung oder Beratung durch einen Versicherer ersetzen.

Autor: Annika Wenzel - Bildquelle: Headerbild: © Gajus, Fotolia.de, Arztfoto © Wesley Wilson / Pexels.com


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