Patientenverfügung

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Patientenverfügung


Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung mit der Sie als Unterzeichner Ihre Wünsche in Bezug auf medizinische Behandlungen und Pflege bekunden. Sie wahren mit dieser sogenannten Vorausverfügung Ihr Recht auf Selbstbestimmung, für den Fall, dass Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr selbst in der Lage sind Ihren Willen zu äußern. Dann tritt die Patientenverfügung in Kraft.

Der Patient


Wer sollte eine Patientenverfügung verfassen?

Patientenverfügungen können nur von geschäftsfähigen volljährigen Personen abgegeben werden. Eine Patientenverfügung bedarf keiner bestimmten Form, muss aber unterschrieben sein. Sollten Sie eine genaue Vorstellung davon haben, wie Sie im Ernstfall behandelt werden wollen, raten wir Ihnen dazu, eine Patientenverfügung zu unterzeichnen.
Auch wenn Sie bestimmte Behandlungsmethoden mit Schmerzmitteln oder die Möglichkeit, durch medizinische Geräte am Leben gehalten zu werden ausschließen, sollten Sie sich Gedanken über eine Patientenverfügung machen.
Als Verfasser einer Patientenverfügung übernehmen Sie die volle Verantwortung für zukünftige Entscheidungen und entlasten somit Ihre Angehörigen. Vielen Familien fällt es sehr schwer Entscheidungen, über Maßnahmen zu treffen, die das Leben des Betroffenen verkürzen, auch wenn es keine Aussichten auf eine Heilung gibt.

Erstellen einer Patientenverfügung


Was muss ich bei einer Patientenverfügung beachten?

Bei dem Erstellen einer Patientenverfügung sollten Sie beachten, dass Aussagen nicht zu vage formuliert werden, damit Ihre Angehörigen und die Ärzte wissen, was damit gemeint ist. Sollten Sie bereits erkrankt sein, wird empfohlen, die Formulierungen auch auf diese Krankheit zu beziehen und damit eine möglichst individuelle Patientenverfügung zu erstellen. Bedenken Sie, dass es für Ihre Angehörigen eine Erleichterung sein wird zu wissen, dass die Entscheidungen in Ihrem Sinne getroffen werden.
Häufig wird der Bedarf einer Patientenverfügung unterschätzt, weil man noch jung und gesund ist oder einfach die Angehörigen entscheiden lassen will. Sie sollten bedenken, dass diese keiner juristischen Form unterliegt. Die Verfügung muss lediglich handschriftlich von dem Verfasser unterschrieben werden, um Gültigkeit zu besitzen.

Inhalt einer Patientenverfügung


Was steht in einer Patientenverfügung?

Der Inhalt einer Patientenverfügung umfasst beispielsweise Hinweise, wie in konkreten Fällen eine medizinische Behandlung erfolgen oder unterlassen werden soll. Seit 2009 ist im Paragraph 1901a des BGB festgelegt, wie verbindliche Patientenverfügungen in Deutschland aussehen müssen.
Eine Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen und eigenhändig unterschrieben sein, eine notarielle Beurkundung ist aber nicht nötig. Unser Informationsportal Bestattungen.de bietet ein kostenloses Muster zum Download an. Das Formular können Sie einfach herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben. Das Dokument können Sie so ganz einfach Ihren Wünschen nach anpassen.

Wir empfehlen Ihnen, die Entscheidung für eine Patientenverfügung auch mit Ihrer Familie zu besprechen. So können Sie beispielsweise regeln, ob eine künstliche Ernährung durchgeführt werden soll. Auch über die Vorgehensweise bei Themen wie Transplantation, Schmerzbehandlung oder Bluttransfusion können Sie dort entscheiden.

Zusätzlich können persönliche Werte und Einstellungen zum Leben und Sterben beigefügt werden. Das ist besonders zu empfehlen, wenn eine Verfügung in völliger Gesundheit erstellt wird. Dies ist wichtig für den Fall, dass Bedingungen vorliegen, die nicht konkret in der Niederschrift angesprochen wurden. In solchen Situationen muss von dem zuständigen Betreuer oder Angehörigen der mutmaßliche Wille des Patienten anhand der Erklärung ausgelegt werden.
Sprechen Sie auch gerne mit Ihrem Arzt über den Inhalt Ihrer Patientenverfügung und klären sie offene Fragen. Lassen Sie Ihrem Arzt am besten auch eine Kopie dort. Eine ärztliche Beratung ist in jedem Fall zu empfehlen.

Für den Fall, dass frühzeitig eine Verfügung erstellt wird, bietet es sich an, diese in regelmäßigen Abständen zu erneuern, zu überprüfen und nach neuen Informationen zu suchen. Gegebenenfalls haben sich Ihre Ansichten verändert oder die Ausführungen sollen konkretisiert werden. Ist der Betroffene nicht mehr in der Lage, eine nachvollziehbare Unterschrift zu leisten, bedarf es der Beglaubigung des Handzeichens durch einen Notar.

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Vorsorgevollmacht


Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person, die Sie rechtswirksam vertritt. Die Vorsorgevollmacht gilt allerdings nur für den Fall, dass Sie nicht mehr selber dazu in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Eine Vorsorgevollmacht ist besonders dann sinnvoll, wenn eine Betreuungsnotwendigkeit absehbar ist. Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wählt das Betreuungsgericht einen Betreuer, der dem Gericht passend erscheint und sich von nun an um Ihre Angelegenheiten kümmert. Dies muss nicht zwangsläufig der Ehepartner oder ein Familienangehöriger sein.

Eine Patientenverfügung hingegen macht keine Aussage über die Wahl eines Betreuers. Es werden lediglich Richtlinien für die medizinische Behandlungssituation vorgegeben, an die sich sowohl Ärzte als auch der bestellte Betreuer halten müssen. In einigen Fällen, beispielsweise wenn eine fortschreitende, tödliche Krankheit diagnostiziert wurde, empfehlen wir das Verfassen einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht, um die zukünftige Betreuung und Behandlung zu beeinflussen. Sollte es keinen Menschen geben, den Sie zu Ihrem Bevollmächtigten machen möchten, gibt es auch noch die Möglichkeit einer Betreuungsverfügung. Diese wird im Betreuungsrecht geregelt. Der ausgewählte Betreuer vertritt dann, ähnlich wie ein Bevollmächtigter, Ihre Rechte, wird aber vom Gericht kontrolliert.
Das Verfassen einer Patientenverfügung ist eine absolut freiwillige Vorsorge und darf nicht als Bedingung für einen Vertragsabschluss, beispielsweise in einem Heim, gestellt werden.

Widerruf einer Patientenverfügung


Kann eine Patientenverfügung unwirksam werden?

Die Patientenverfügung kann einerseits als unwirksam erachtet werden, andererseits widerrufen werden. Mitunter stehen die zu verstehenden Lebenszeichen zum Beispiel im klaren Widerspruch zu den in der Verfügung getroffenen Festlegungen. Sollten für einen solchen Fall keine konkreten Ausführungen formuliert sein, kann die Patientenverfügung nicht mehr angewendet werden. Der Widerruf beschreibt einen ähnlichen Fall. Hier kann der Betroffene mündlich äußern, dass die Patientenverfügung nicht mehr seinem aktuellen Willen entspricht. Der Widerruf eines Patienten bedarf keiner Schriftform, die mündliche Darlegung muss nur eindeutig sein.

Allgemein ist zu beachten, dass die hier dargestellten Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Patientenverfügung bilden und keine juristische Beratung ersetzen.

Autor: Annika Wenzel - Bildquellen: Headerbild © Dan Race / Fotolia.de, Patientenverfügung © Bestattungen.de


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