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Krematorium

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Krematorium


Was ist das?

In einem Krematorium wird der Leichnam eines Menschen eingeäschert. Dieser Prozess, die sogenannte Kremierung, ist Voraussetzungen für die Urnenbestattung, die Seebestattung und die Baumbestattung. Andere Bestattungsarten, wie beispielsweise die Luftbestattung oder die Diamantbestattung, setzen ebenfalls eine Einäscherung voraus. Krematorium auf dem Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg

Kosten


Was für Kosten treten für das Krematorium auf?

Wenn Sie als Bestattungsart eine Erdbestattung ausgewählt haben, fallen für Sie keine Krematoriumsgebühren an. Bei den übrigen Bestattungsarten (Urnenbestattung, Baumbestattung, Seebestattung) ist die Einäscherung ein weiterer Kostenpunkt. Die anfallenden Kosten können hierbei von Region zu Region, aber auch von privaten zu kommunal geführten Krematorien stark variieren. Im Durchschnitt müssen Sie mit Kosten von etwa 300 Euro rechnen.

Zu den Kosten des Krematoriums kann eine Trauerfeier gehören, wenn diese dort durchgeführt werden soll. Oft bietet Ihnen das Krematorium hierfür eigene Räumlichkeiten an. Generell besteht die Möglichkeit, die Trauerfeier vor der Einäscherung oder erst danach durchzuführen. Eine Urnentrauerfeier ist etwas kostengünstiger als die Feier am Sarg.

Kremierung


Was passiert im Krematorium?

Der Prozess einer Einäscherung dauert je nach Körpergewicht des Verstorbenen etwa 90 Minuten. Dabei wird eine Temperatur von circa 1.200 Grad Celsius erreicht. Die entstandene Asche, etwa drei Kilogramm, werden zur Sicherung in eine Aschekapsel gefüllt. Um zu gewährleisten, dass die Asche von Verstorbenen nicht vertauscht wird, liegt ein sogenannter Schamottestein während der Einäscherung neben dem Sarg. Dieser übersteht das Feuer und ermöglicht aufgrund der Nummer, die er trägt, eine eindeutige Zuordnung des Toten.


Kremationsverfügung


Wie kann ich für eine Einäscherung vorsorgen?

Wenn Sie den Wunsch haben, nach Ihrem Tod eingeäschert zu werden, empfehlen wir Ihnen eine Kremationsverfügung. Diese können Sie zu Lebzeiten verfassen und so Ihren Willen bezüglich einer Einäscherung dokumentieren. Sprechen Sie mit Ihrer Familie über die Verfügung oder hinterlegen Sie das Dokument an einem Ort, an welchem es im Falle Ihres Todes schnell gefunden werden kann. Beachten Sie hierbei, dass ein Testament meist erst nach der Bestattung geöffnet wird. Wünsche hinsichtlich Ihrer eigenen Beisetzung werden so womöglich nicht berücksichtigt.

Krematorien im Ausland


Kann eine Einäscherung auch im Ausland erfolgen?

Obwohl es in Deutschland eine Vielzahl an Krematorien gibt, wählen manche Bestatter den Weg in das Ausland, um Verstorbene dort einäschern zu lassen. In Osteuropa, zum Beispiel in Tschechien oder Polen, ist die Kremierung in der Regel preisgünstiger als in deutschen Krematorien. Jedoch kommen für die Angehörigen bei einer Kremation im Ausland höhere Transportkosten hinzu. Oftmals handelt es sich um eine Sammelüberführung, bei der gleichzeitig mehrere Särge ins Ausland transportiert werden. Falls Sie Fragen zu der Überführung ins Ausland, der Kremierung und den anfallenden Kosten haben oder nicht wissen, in welchem Krematorium die Einäscherung erfolgt, wenden Sie sich einfach an das Bestattungsunternehmen. Der Bestatter wird Ihnen den Ablauf erklären und Sie über die einzelnen Kostenpunkte informieren.

Bei einer Überführung ins Ausland ist der sogenannte Leichenpass notwendig. Hier fallen noch zusätzliche Kosten an. Damit ein Leichenpass ausgestellt werden kann, muss die Sterbeurkunde vorgelegt und eine zweite Leichenschau durchgeführt worden sein.

Im Ausland gelten zum Teil auch andere Bestattungsgesetze. So ist es beispielsweise in der Schweiz und in den Niederlanden erlaubt, die Asche den Angehörigen zu übergeben. Die Aushändigung der Asche an die Hinterbliebenen und das Verstreuen der Asche ist aufgrund des Friedhofszwangs in Deutschland in allen Bundesländern bis auf Bremen nicht möglich.*

*In Bremen darf die Asche seit dem 1. Januar 2015 durch die Vorlage einer Bestattungsverfügung mit Angabe des Beisetzungsorts und den Nachweis über die Bestimmung einer Person zur Totenfürsorge auf privaten Grundstücken und ausgewiesenen öffentlichen Flächen des Landes Bremen verstreut werden.

Autor: Martin Scholz - Bildquelle: © C. Sollmann


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