Bestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge

Themenübersicht


Zweck einer Bestattungsvorsorge


Was ist eine Bestattungsvorsorge?

Durch eine Bestattungsvorsorge können Sie bereits zu Lebzeiten festlegen, wie Ihre Bestattung ablaufen soll. Entscheidend ist dabei, dass alles nach Ihren Wünschen umgesetzt werden kann. Für die Hinterbliebenen bedeutet das in der Regel eine große Erleichterung. Das Wissen, dass alles so abläuft, wie Sie es sich gewünscht haben, wirkt tröstend. Dabei gibt es vielerlei Möglichkeiten vorzusorgen. Beispielsweise finanziell mit einer Sterbegeldversicherung und einem Vorsorgevertrag oder organisatorisch mit einer Verfügung. Wichtig bei einer Bestattungsvorsorge ist die Hinterlegung an einem Ort, an welchem sie im Sterbefall schnell gefunden werden kann um Anwendung zu finden. Zusätzlich empfehlen wir immer das offene Gespräch mit der Familie oder Freunden. Das Thema der eigenen Bestattung wird häufig gemieden, im Todesfall sind die meisten Hinterbliebenen dennoch froh, ein solches Gespräch geführt zu haben.

Bestattungskosten


Warum machen Bestattungsvorsorgen Sinn?

Die Kosten einer Bestattung können je nach Bestattungsart und Umfang der Trauerfeier zu einer finanziellen Belastung für die Hinterbliebenen werden. Die günstigste Bestattungsart ist in der Regel die anonyme Feuerbestattung. Die Friedhofsgebühren sind aufgrund der geringeren Fläche für ein Urnengrab niedriger. Außerdem darf bei einer anonymen Grabstelle kein Grabmal aufgestellt werden, wodurch die Kosten für einen Steinmetz ebenfalls wegfallen. Viele Hinterbliebene hingegen wünschen eine mit einem Grabstein gekennzeichnete Grabstelle als Ort der Trauer und der Erinnerung.

Abschluss der Bestattungsvorsorge


Wann soll man eine Bestattungsvorsorge abschließen?

Es gibt keinen vorgegebenen Zeitpunkt für den Abschluss einer Bestattungsvorsorge. Um Ihre Angehörigen zu entlasten, sollten Sie das Thema Vorsorge aber nicht zu lange hinauszögern. Insbesondere bei lebensbedrohlichen Krankheiten ist es empfehlenswert, mit den Angehörigen zumindest über die Wünsche für die Beisetzung zu sprechen.

Vorsorgevertrag


Wie schließe ich einen Bestattungsvorsorgevertrag ab?

Ein Vorsorgevertrag wird gemeinsam mit dem gewünschten Bestatter abgeschlossen. Durch die Vorsorge können Sie Vorgaben hinsichtlich Ihrer eigenen Beisetzung treffen und selbst die Musik für die Trauerfeier festlegen. Zusätzlich wird die Finanzierung der Bestattung abgesichert. So nehmen Sie Ihren Angehörigen die Angst, Ihren Wünschen nicht zu entsprechen und außerdem die finanzielle Belastung. Zu Ihrer Sicherheit wird das Geld auf ein Treuhandkonto eingezahlt, welches Sie beispielsweise vor der Insolvenz des Bestatters absichert. Hier sollten Sie darauf achten, dass keine Vorkasse oder ähnliches verlangt wird.

Sterbegeldversicherung


Bestattungsvorsorge mit einer Versicherung

Die Sterbegeldversicherung bietet Ihnen ebenfalls die Möglichkeit, finanziell vorzusorgen. Hierbei handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung auf den Todesfall, dessen Summe Sie als Versicherungsnehmer frei wählen können. Je nach Anbieter wird Ihr monatlich eingezahltes Geld im Sterbefall oder bei Erreichen einer bestimmten Altersgrenze ausgezahlt. Der Vorteil der Sterbegeldversicherung ist die Zweckgebundenheit des gesparten Geldes. Dieses kann nicht für eventuell anfallende Pflegekosten für Sie verwendet werden. Der Nachteil ist die Altersgrenze, zu der eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden kann. Üblicherweise liegt diese bei circa 70 Jahren.

Bestattungsverfügung


Organisatorische Vorsorge

Mit einer Bestattungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vorstellungen bezüglich Ihrer eigenen Beisetzung festzuhalten und eine Art Willenserklärung abzugeben. Dabei können Sie neben der Bestattungsart und der Grabart auch ein Bestattungsunternehmen angeben. Je nach Wunsch können Sie in der Verfügung lediglich übergeordnete Fragestellungen behandeln oder detaillierte Themen wie die Trauermusik behandeln. Eine Bestattungsverfügung sollte handschriftlich erstellt werden und ein paar wichtige Dinge enthalten: Die Überschrift und die Einleitung müssen deutlich machen, dass es sich hierbei um eine Bestattungsverfügung handelt. Außerdem müssen Angaben wie der Erstellungsort, das Datum, Ihre Anschrift, Ihr Name und Ihr Geburtsdatum, eine Bestattungsart und ein Bestattungsort sowie Ihre Unterschrift enthalten sein. Um keine Zweifel an der Echtheit der Verfügung aufkommen zu lassen, können Sie diese auch von Ihrem Hausarzt oder einem Notar bestätigen lassen.

Im Folgenden können Sie unsere Vorlage für Ihre Bestattungsverfügung herunterladen, ausdrucken und nach Ihren Wünschen ausfüllen.

  • Bestattungsverfügung - Seite 1
    Bestattungsverfügung - Seite 1
  • Bestattungsverfügung - Seite 2
    Bestattungsverfügung - Seite 2
  • Bestattungsverfügung - Seite 3
    Bestattungsverfügung - Seite 3
  • Bestattungsverfügung - Seite 4
    Bestattungsverfügung - Seite 4

Kremationsverfügung


Willensäußerung zur Einäscherung

Die Durchführung einer Feuerbestattung bedarf üblicherweise keiner gesonderten Verfügung. Die Bestätigung Ihrer Angehörigen, dass die Kremierung Ihrem Wunsch entsprach, reicht in der Regel aus. Um Missverständnissen vorzubeugen empfehlen wir dennoch das Verfassen einer Kremationsverfügung. Damit zeigen Sie Ihren Hinterbliebenen ganz deutlich, dass dies Ihr Wille ist und nehmen Ihnen somit eine schwere Entscheidung ab.


Seebestattungsverfügung


Bestattungsvorsorge zur Seebestattung

Für die Durchführung einer Seebestattung reicht ebenfalls die Bestätigung Ihrer Angehörigen. Falls Sie oder Ihre Familie das Thema der Bestattung scheuen und Sie bisher keine Gelegenheit hatten, Ihren Wunsch über eine Seebestattung zu äußern, empfehlen wir Ihnen die Seebestattungsverfügung. In dieser können Sie Ihren Willen nach dieser Bestattungsart und Ihre Verbundenheit zur See deutlich machen. Trotz einer Verfügung sollte die Wahl der Bestattungsart mit der Familie besprochen werden. Ebenso wie bei einer anonymen Bestattung gibt es bei der Seebestattung keine direkte Grabstätte. Der Wegfall der Grabpflege mag ebenso wie der Wegfall der Friedhofsgebühren eine Erleichterung sein, kann aber auch einen Nachteil haben. Vielen Hinterbliebenen gibt der regelmäßige Besuch des Grabes und dessen Pflege aber auch einen Ort der Trauer, der Erinnerung und spendet so Trost.


Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen lediglich einen ersten Überblick bieten und nicht die Beratung durch einen Bestatter oder die Informationen eines Notars ersetzen.

Autor: Annika Wenzel - Bildquelle: © C. Sollmann, Bestattungen.de, Slider © Bestattungen.de


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