Erste Maßnahmen
Was muss ich im Todesfall als Erstes tun?
Rufen Sie bei einem Sterbefall zu Hause als Erstes Ihren Hausarzt oder den Notarzt. Dieser muss den Tod feststellen und wird Ihnen einen Totenschein ausstellen. Falls der Sterbefall in einem Senioren- oder Pflegeheim oder einer anderen öffentlichen Einrichtung eingetreten ist, verständigt das Personal in der Regel einen Arzt.
Nehmen Sie sich im Anschluss die Zeit, um in Ruhe Abschied zu nehmen. Wenn es keine offene Aufbahrung geben soll, ist das die letzte Gelegenheit, den Verstorbenen zu sehen. Versuchen Sie, sich nicht von aufkommenden Aufgaben oder Personen hetzen zu lassen und nehmen Sie sich etwas Zeit.
Todesfall zu Hause | Todesfall im Krankenhaus/ Seniorenheim |
1. Arzt rufen (Hausarzt oder 112) |
1. Angehörige informieren |
2. Angehörige informieren | 2. Bestattungsverfügung vorhanden? |
3. Bestattungsverfügung vorhanden? | 3. Notwendige Dokumente suchen |
4. Notwendige Dokumente suchen |
Ledig | Verheiratet | Verwitwet | Geschieden | |
Personalausweis |
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Geburtsurkunde |
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Heiratsurkunde/ Familienbuch |
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Sterbeurkunde des Partners |
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Scheidungsurteil |
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Verträge und Verfügungen
Gibt es Vorsorgeregelungen oder eine Bestattungsverfügung?
Zur Entlastung der eigenen Familie werden heutzutage häufig vorsorgliche Regelungen für den eigenen Tod getroffen. Es kann beispielsweise eine Sterbegeldversicherung oder eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um finanzielle Regelungen. Beide Varianten können aber auch Wünsche hinsichtlich des Vorgehens bei der eigenen Bestattung beinhalten. Eine Bestattungsvorsorge sowie die Sterbegeldversicherung können in Absprache mit einem Bestattungsunternehmen abgeschlossen werden.
Falls Sie als Angehöriger nichts von einer Vorsorge oder einer Verfügung wissen, gucken Sie in den Unterlagen des Verstorbenen, ob es eine Art Vorsorgeordner gibt. Üblicherweise sollten insbesondere die Bezugberechtigten informiert werden, wenn diese in den Verträgen eingetragen sind.
Haustiere
Was muss ich als Nächstes tun?
Bitte versorgen Sie die Haustiere des Verstorbenen, falls sich nun keiner mehr um diese kümmert. Gegebenenfalls muss auch ein neues Zuhause gefunden werden. Fragen Sie bei Verwandten und Freunden, ob jemand das Tier aufnehmen kann. Sollte sich hier keine Lösung finden, wenden Sie sich notfalls an eines der Kölner Tierheime. Nachfolgend finden Sie die Adressen sowie weitere Kontaktdaten.
Tierheim | Anschrift | Telefon/ Webseite | Öffnungszeiten |
Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. |
Iddelsfelder Hardt 51069 Köln |
0221 / 68 49 26 www.tierheim-koeln-dellbrueck.de |
Mo: 15:00-17:00 Uhr Di: geschlossen Mi: 15:00-17:00 Uhr Do: 15:00-17:00 Uhr Fr: 15:00-17:00 Uhr Sa: 14:00-17:00 Uhr |
Kölner Tierschutzverein von 1868 Konrad-Adenauer-Tierheim |
Vorgebirgsstr. 76 50969 Köln |
0221/ 38 18 58 www.tierheim-koeln-zollstock.de |
Mo: 15:00-17:00 Uhr Di: geschlossen Mi: 15:00-17:00 Uhr Do: 15:00-17:00 Uhr Fr: 15:00-17:00 Uhr Sa: 10:00-13:00 Uhr |
Tierschutzverein Menschen für Tiere e.V. Nümbrecht Tierherberge Köln |
Herkenrathweg 5 51107 Köln |
0221/ 98 93 49 49 www.tierheim-nuembrecht.de |
Nach telefonischer Absprache |
36 Stunden Zeit
Wie finde ich den richtigen Bestatter?
Laut dem nordrhein-westfälischen Bestattungsgesetz muss der Verstorbene innerhalb von 36 Stunden nach der Feststellung des Todes überführt werden. Für die Überführung ist ein Bestatter zuständig. Bei der Suche nach einem passenden Bestattungsunternehmen unterstützen wir Sie gerne. In wenigen Klicks erhalten Sie Angebote für Köln von seriösen Bestattern – kostenlos und unverbindlich!
Wer muss benachrichtigt werden?
Wen muss ich über den Todesfall informieren?
Im ersten Schritt sollten Sie Ihre Familie und Freunde informieren. Diese können Ihnen beistehen und Sie bei den anstehenden Aufgaben unterstützen. Außerdem müssen Sie die Kranken- und Rentenversicherung sowie ggf. den Arbeitgeber in Kenntnis setzen. Für einige Abmeldungen benötigen Sie die Sterbeurkunde. Diese stellt das Standesamt des Sterbeortes aus. Die Beantragung der Sterbeurkunde sowie die damit einhergehende Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt übernimmt üblicherweise Ihr Bestatter für Sie. Wenn Sie diesen Schritt selber erledigen wollen, finden Sie nachfolgend die Anschrift sowie die Kontaktdaten des Standesamtes in Köln:
Standesamt | Anschrift | Telefon/ Fax | Öffnungszeiten (Stand 01/2016) |
Standesamt Köln Haus Neuerburg |
Gülichplatz 1-3 50667 Köln |
0221/ 221 255 60 0221/ 221 235 74 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Mo: 08:00-12:30 Uhr und 12:30-16:00 Uhr mit Termin Di: 08:00-12:30 Uhr und 12:30-18:00 Uhr mit Termin Mi: 08:00-12:00 Uhr Do: 09:00-12:30 Uhr und 12:30-16:00 Uhr mit Termin Fr: 08:00-12:00 Uhr |
Die Gebühr für die erste Sterbeurkunde beträgt 10€, für jede weitere 5€. Zur Vorlage bei der Rentenversicherung erhalten Sie ein Exemplar gebührenfrei, sofern Sie das Anforderungsschreiben des Rententrägers vorlegen.
Friedhof auswählen
Auf welchem Kölner Friedhof soll bestattet werden?
In Köln stehen für eine Bestattung über 50 Friedhöfe zur Auswahl. Die konfessionellen Friedhöfe sind dabei allerdings Gemeindemitgliedern vorbehalten.
Häufig werden alle Mitglieder einer Familie auf dem gleichen Friedhof oder sogar in einer Familiengrabstätte beigesetzt. Es kann aber auch sein, dass der Verstorbene zu Lebzeiten einen Wunsch hinsichtlich des Grabes geäußert hat. Sie sollten dann in jedem Fall versuchen, dem Wunsch zu entsprechen.
Falls Sie auf der Suche nach einem Friedhof in Köln sind, finden Sie in der nachfolgend verlinkten Liste eine Übersicht inklusive der Adresse und den dort angebotenen Grabarten.
Die Friedhofsgebührenordnung für städtische Friedhöfe in Köln finden Sie hier.
Wenn es sich bei der Beisetzung um eine Seebestattung handeln soll, können Sie statt dem Friedhof den Hafen an der Nord- oder Ostsee auswählen. Hier finden Sie einen Überblick über mögliche Abfahrthäfen.
Waldfriedhöfe um Köln
Sofern die Beisetzung nicht auf einem städtischen oder konfessionellen Friedhof beispielsweise in einem Wahlgrab erfolgen soll, haben wir Ihnen die Waldfriedhöfe um Köln herausgesucht. Die angegebene Entfernung bezieht sich immer auf das Zentrum von Köln und soll Ihnen so einen Eindruck von der Entfernung vermitteln.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Adresse teilweise nur um Anhaltspunkte für Ihre Navigation handelt. Bestattungswälder sind tatsächlich Wälder, die üblicherweise keine Straßennamen haben.
Name | Anschrift | Kontaktdaten | Entfernung (circa) |
FriedWald Lohmar |
Zeithstraße 53721 Siegburg |
06155/ 848 100 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
33,2 km |
FriedWald Bad Münstereifel |
Buschhöhlenweg 53902 Iversheim |
06155/ 848 100 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
62,2 km |
RuheForst Hümmeln |
Münstereifeler Str. 27 53520 Hümmel |
02694 930 256 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
77,6 km |
RuheForst Hagen Philippshöhe |
Eilper Straße 132-136 58091 Hagen |
02331 3677 320 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
78,9 km |
RuheForst Wildenburger Land |
Schloss Schönstein 57537 Schönstein |
02742 931 950 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
85,9 km |
RuheForst Hilchenbach |
An der Sang 30 57271 Hilchenbach |
02733 128 796 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
92,4 km |
FriedWald Herborn |
Lindenstraße 35745 Hirschberg |
06155/ 848 100 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
129 km |
FriedWald Möhnesee |
Arnsberger Str. 4 59519 Möhnesee-Delecke |
06155/ 848 100 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
136 km |
Traueranzeige aufgeben
Für die Bekanntmachung des Todesfalls sowie des Beisetzungstermins bzw. einer Trauerfeier wird meist eine Traueranzeige in einer lokalen Zeitung geschaltet. In Köln bieten Ihnen folgende Zeitungen diese Möglichkeit: Kölner Stadt-Anzeiger, Kölner Rundschau, und der Kölner Wochenspiegel.
Die Kosten einer Traueranzeige variieren je nach Größe, Motiv und Zeitung. Üblicherweise wird ein schlichtes Symbol wie ein Kreuz oder eine Rose ausgewählt. Farbige Motive sind eher unüblich.
Wenn Sie sich mit der Gestaltung nicht sicher sind, gehen Sie auf Ihren Bestatter oder die Anzeigenredaktion der jeweiligen Zeitung zu. Diese werden Ihnen bei der Formulierung sowie dem Termin für die Schaltung der Anzeige weiterhelfen. Wenn Sie beispielsweise in kleinem Kreis Abschied nehmen möchten, können Sie die Anzeige erst nach der Beisetzung veröffentlichen. Vor der Bestattung werden meist der Termin sowie der Ort der Trauerfeier bekannt gegeben, damit Freunde und Bekannte ebenfalls daran teilnehmen können.
Zusätzlich zu einer Traueranzeige können Sie Trauerkarten versenden. Diese informieren ebenfalls über den Sterbefall und wenn Sie es wünschen auch über den Termin der Beisetzung. Hilfestellungen zum Verfassen einer Trauerkarte finden Sie hier.
Im Internet haben Sie außerdem die Möglichkeit eine kostenlose Anzeige aufzugeben. Die Seite RuheInFrieden.de beispielsweise bietet Ihnen verschiedene Motive und Größen an. Trauernde haben die Möglichkeit, unter der Todesanzeige zu kondolieren oder ihrer Trauer mit einem Spruch oder einem Lied Ausdruck zu verleihen.
Nachlass klären
Wie verläuft eine Erbschaft in Köln?
Nach der Beisetzung des Verstorbenen kümmern die Angehörigen sich üblicherweise um das Erbe. Dabei können Sie entweder durch die gesetzliche oder die gewillkürte Erbfolge am Nachlass beteiligt werden. Die nachfolgende Grafik zeigt die Formen der gesetzlichen Erbfolge auf:
Die gewillkürte Erbfolge bedeutet, dass Sie im Testament des Verstorbenen bedacht wurden. Sollte es eine Testamentseröffnung geben, werden alle gesetzlichen sowie gewillkürten Erben geladen. Bevor Sie die Erbschaft annehmen, sollten Sie diese prüfen. Als Erbe übernehmen Sie nämlich alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Das bedeutet, dass Sie auch mögliche Schulden erben. Sofern der Nachlass verschuldet ist, haben Sie innerhalb von 6 Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Die Frist beginnt mit der Kenntnisnahme, dass Sie Erbe sind. Wenden Sie sich bei Fragen an das Amtsgericht Köln.
Amtsgericht | Anschrift | Telefon/ Fax / E-Mail |
Amtsgericht Köln | Reichenspergerplatz 1 50670 Köln |
0221/ 7711 – 157 oder 9900 (Zentrale) 0221/ 7711 – 167 (A – Bortfeldt einschl.) 0221/ 7711 – 821 (Bortfeldt – Eilmann einschl.) 0221/ 7711 – 442 (Eilmann – Grosse einschl.) 0221/ 7711 – 589 (Grosse – Irnich einschl.) 0221/ 7711 – 544 (Irnich – Krakau einschl.) 0221/ 7711 – 444 (Krakau – Maus einschl.) 0221/ 7711 – 443 (Maus – Passenberg einschl.) 0221/ 7711 – 184 (Passenberg – Sauer einschl.) 0221/ 7711 – 182 (Sauer – Seltmann einschl.) 0221/ 7711 – 781 (Seltmann – Verdcheval einschl.) 0221/ 7711 – 542 (Verdcheval – Werners einsch.) 0221/ 7711 – 750 (Werners – Z Schluss) |
Wenn Sie Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge sind, steht Ihnen ein Pflichtteil zu. Dieser Pflichtteil stellt eine sogenannte Mindestbeteiligung am Erbe dar. Laut Paragraph 2303 BGB beträgt der Pflichtteil eines Angehörigen die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht an einem Beispiel die Verteilung des Erbes bei zwei Kindern, den alleinigen Erben eines Erblassers. Die alleinigen Erben würden jeweils den gleichen Teil erben – bei einer Erbmasse von 50.000,- Euro wären das jeweils 25.000,- Euro. Im Testament hat der Verstorbene festgehalten, dass sein Sohn 40.000,- Euro und seine Tochter 10.000,- Euro erben sollen. Da die Tochter aufgrund ihres Pflichtteils, der Hälfte des gesetzlichen Erbteils, einen Anspruch auf 12.500,- Euro hat, kann sie von Ihrem Bruder noch 2.500,- Euro verlangen.

Muss ich Erbschaftssteuer zahlen?
Sie müssen das Finanzamt sowie das Sozialamt über eine Erbschaft in Kenntnis setzen. In Köln ist das Finanzamt Köln-West für die Erbschaftssteuer zuständig:
Finanzamt | Anschrift | Telefon/ Fax / E-Mail |
Finanzamt Köln-West | Haselbergstraße 20 50931 Köln |
0221/ 5734 - 0 0800 100 926 752 23 |
Weitere Aufgaben
Was ist noch zu tun?
Wir haben Ihnen eine „Checkliste Todesfall“ erstellt. Mithilfe dieser Liste können Sie Aufgaben abhaken, die Sie bereits erledigt haben und sicher sein, dass Sie nichts vergessen. Hier finden Sie außerdem Vorlagen für Kündigungsschreiben unter anderem an Versicherungen und Vermieter. Die Regelungen zum Sonderurlaub im Todesfall haben wir Ihnen ebenfalls zusammengefasst.
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen auch telefonisch unter der 040/ 209 311 966 oder per E-Mail über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! weiter.
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