Erste Maßnahmen
Was muss ich im Todesfall als Erstes tun?
Ist der Sterbefall zu Hause eingetreten? Bitte rufen Sie Ihren Hausarzt oder den Notruf an. Der jeweilige Arzt wird den Totenschein ausstellen. In einer Einrichtung, bspw. einem Kranhaus oder einem Pflegeheim in Hannover, wird das Personal einen Arzt verständigen. Egal, wo der Sterbefall eingetreten ist - nehmen Sie in Ruhe Abschied von dem Verstorbenen.
Todesfall zu Hause | Todesfall im Krankenhaus/ Seniorenheim |
1. Arzt rufen (Hausarzt oder 112) |
1. Angehörige informieren |
2. Angehörige informieren | 2. Bestattungsverfügung vorhanden? |
3. Bestattungsverfügung vorhanden? | 3. Notwendige Dokumente suchen |
4. Notwendige Dokumente suchen |
Ledig | Verheiratet | Verwitwet | Geschieden | |
Personalausweis |
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Geburtsurkunde |
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Heiratsurkunde/ Familienbuch |
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Sterbeurkunde des Partners |
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Scheidungsurteil |
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Verträge und Verfügungen
Hat der Verstorbene eine Vorsorge abgeschlossen?
Heutzutage treffen viele Menschen zu Lebzeiten wichtige Entscheidungen für den eigenen Tod. Hat der Tote ebenfalls vorgesorgt? Wurde zum Beispiel eine Sterbegeldversicherung oder ein Vertrag mit einem Bestattungsunternehmen in Hannover abgeschlossen? Prüfen Sie die Unterlagen und kontaktieren Sie ggf. die Versicherung oder das Institut, bei dem eine Vorsorge abgeschlossen wurde.
Wenn Sie eine Bestattungsverfügung finden, können Sie dieser in der Regel entnehmen, welche Wünsche der Verstorbene für seine Beisetzung hatte. Unterlagen dieser Art können bei der Wahl der Bestattungsart oder dem Beisetzungsort sehr hilfreich sein.
Haustiere
Was muss ich als Nächstes tun?
Hatte der Verstorbene einen tierischen Begleiter? Kümmern Sie sich um die Haustiere des Toten, denn auch diese haben einen geliebten Menschen verloren und müssen versorgt werden. Falls Sie die Tiere nicht übernehmen können, wenden Sie sich an Freunde oder das Tierheim in Hannover (Tel.: 0511 97 33 980).
36 Stunden Zeit
Wie finde ich den richtigen Bestatter?
Laut dem niedersächsischen Bestattungsgesetz muss der Verstorbene innerhalb von 36 Stunden überführt werden. Die Überführung übernimmt ein Bestattungsunternehmen. Bei der Suche nach dem passenden Unternehmen für eine Bestattung in Hannover stehen wir Ihnen zur Seite. Sie erhalten nach wenigen Klicks Angebote für Hannover von passenden Bestattern – kostenlos und unverbindlich!
Wichtige Stellen informieren
Wen muss ich benachrichtigen?
Im ersten Schritt sollten Sie Ihre Familie und engen Freunde kontaktieren, damit diese Ihnen in der schweren Zeit zur Seite stehen können. Weitere Stellen, die möglichst zeitnah informiert werden müssen, sind die Kranken- und Rentenversicherung sowie der Arbeitgeber des Toten. Außerdem muss der Sterbefall beim Standesamt in Hannover angezeigt werden. Diese Anzeige muss spätestens drei Werktage nach dem Todestag erfolgt sein und ist Grundlage für die Ausstellung der Sterbeurkunde. Üblicherweise übernimmt Ihr Bestatter diese Aufgabe. Wenn Sie dies selber erledigen wollen, finden Sie nachfolgend die Kontaktdaten und die Öffnungszeiten des Standesamtes Hannover:
Standesamt | Anschrift | Telefon/ Fax | Öffnungszeiten |
Standesamt Hannover |
Heiligerstraße 1 30159 Hannover |
0511/ 168 412 95 0511/ 168 493 96 |
Mo: 08:30-12:30 Uhr Di: 08:30-12:30 Uhr Mi: geschlossen Do: 08:30-12:30 Uhr und 15:00-17:00 Uhr (mit Termin) Fr: 08:30-12:00 Uhr |
Die Gebühr für eine Sterbeurkunde in Hannover beträgt 10,- Euro. Jede weitere Sterbeurkunde, die gleichzeitig beantragt wird, kostet 5,- Euro.
Friedhof auswählen
Auf welchem Friedhof in Hannover soll die Beisetzung erfolgen?
Existiert bereits ein Familiengrab, in welchem der Verstorbene beigesetzt werden soll? Hat der Verstorbene Wünsche zu einem Friedhof in Hannover geäußert oder schriftlich festgehalten? Um Ihnen einen Überblick über die Friedhöfe in Hannover und die dort angebotenen Grabarten zu ermöglichen, haben wir diese für Sie zusammengetragen. Sie finden die Informationen unter dem nachfolgenden Link.
Hier finden Sie die Friedhofssatzung der Stadt Hannover. Die Friedhofsgebührenordnung erreichen Sie über diesen Link.
Waldfriedhöfe bei Hannover
Wenn es sich bei der Bestattung um eine Baumbestattung handelt, kann die Asche auf einem Waldfriedhof im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt werden. Die größten Anbieter von Waldfriedhöfen in Deutschland sind RuheForst GmbH und FriedWald GmbH. Wir haben Ihnen eine Liste mit den Waldfriedhöfen um Hannover zusammengestellt. Die dargestellte Entfernung bezieht sich auf das Zentrum von Hannover.
Name | Anschrift | Kontaktdaten | Entfernung (circa) |
RuheForst Deister |
Rittergut Bredenbeck 1 30974 Wennigsen |
05109/ 569 656 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
18,7 km |
FriedWald Uetzer Herrschaft |
Marktstraße 13 31311 Uetze |
06155/ 848 100 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
39,7 km |
RuheForst Südheide/ Feuerschützenbostel |
Rittergut Feuerschützenbostel 29303 Bergen |
05054/ 987 188 1 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
62 km |
RuheForst Schaumburger Land/Bückeburg |
Schlossplatz 6 31675 Bückeburg |
05722/ 955 840 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
63,7 km |
FriedWald Kalletal |
Erdersche Straße 32689 Kalletal |
06155/ 848 100 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
75,4 km |
RuheForst Vorharz Klostergut Heiningen |
Gutshof 2 38312 Heiningen |
05334/ 73 70 0160/ 51 22 566 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
86 km |
FriedWald Elm |
38154 Langeleben | 06155/ 848 100 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
92,1 km |
Wenn Sie eine Seebestattung wünschen, können Sie statt dem Friedhof einen Hafen an der Nord- oder Ostsee auswählen. Hier finden Sie einen Überblick über mögliche Abfahrthäfen.
Traueranzeige aufgeben
Meistens ist es nicht möglich, Bekannte, alte Schulfreunde oder Kollegen persönlich über den Sterbefall zu informieren. Es fehlt häufig die Zeit, aber auch die Kraft. Hier helfen Trauerkarten oder eine Traueranzeige. Trauerkarten werden häufig an Personen geschickt, die nicht im Einzugsgebiet der Zeitung leben, in der eine Traueranzeige geschaltet wird bzw. denen man bewusst den Termin der Beisetzung mitteilen möchte. Eine Traueranzeige kann in Hannover in der lokalen Zeitung aufgegeben werden. Hier bietet sich unter anderem die Hannoversche Allgemeine Zeitung an.
Nachlass klären
Was muss ich tun, wenn ich Erbe geworden bin?
Wenn Sie Erbe geworden sind, müssen Sie sich um den Nachlass des Verstorbenen kümmern. Hier gilt es im Vorfeld zu überlegen, ob Sie die Erbschaft annehmen wollen oder nicht. Als Erbe gehen alle Rechte und Pflichten des Toten auf Sie über. Das bedeutet, dass Sie auch mögliche Schulden erben. In diesem Fall können Sie das Erbe innerhalb einer Frist von 6 Wochen ausschlagen. Sowohl bei der Annahme als auch bei der Ausschlagung müssen Sie sich an das Amtsgericht wenden, um entweder einen Erbschein zu beantragen oder eine Ausschlagungserklärung abzugeben. Die Kontaktdaten des Amtsgerichts Hannover sind:
Amtsgericht | Anschrift | Telefon/ Fax / E-Mail |
Amtsgericht Hannover | Volgersweg 1 30175 Hannover |
0511/ 347 0 0511/ 347 272 3 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Sie wissen nicht, ob Sie Erbe sind? Es gibt die gesetzliche und die gewillkürte Erbfolge in Deutschland. Weiterführende Informationen zu der gesetzlichen Erbfolge finden Sie hier. Bei der gewillkürten Erbfolge hat der Verstorbene, auch Erblasser genannt, ein Testament hinterlassen. In diesem kann festgelegt werden, wie das Erbe verteilt werden soll. Sollten Sie als gesetzlicher Erbe nicht berücksichtigt sein, haben Sie dennoch Anspruch auf den Pflichtteil.
Muss ich Erbschaftssteuer zahlen?
Sie müssen das Finanzamt sowie das Sozialamt über eine Erbschaft in Kenntnis setzen. In Hannover ist das Finanzamt Hannover Nord für die Erbschaftssteuer zuständig:
Finanzamt | Anschrift | Telefon/ Fax / E-Mail |
Finanzamt Hannover | Vahrenwalder Straße 206 30165 Hannover |
0511/ 6790 0 0511/ 6790 6090 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Weitere Aufgaben
Was ist noch zu tun?
In unserer „Checkliste Todesfall“ haben wir Ihnen alle Aufgaben aufgelistet. Dinge, die bereits erledigt sind oder nicht anfallen, können Sie einfach abhaken oder durchstreichen, um nicht den Überblick zu verlieren.
Kommen Sie bei Fragen auch gerne auf uns zu. Sie erreichen uns telefonisch unter der 040/ 209 311 966 oder per E-Mail über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
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