Erste Maßnahmen
Was muss ich im Todesfall als Erstes tun?
Rufen Sie umgehend einen Arzt, sofern der Sterbefall zu Hause eingetreten ist. Sie können sich hier an Ihren Hausarzt wenden oder die 112 wählen. Der Arzt wird dann den Totenschein ausstellen. Ist der Todesfall in einem Hamburger Krankenhaus oder Pflegeheim eingetreten, kümmert sich das Personal vor Ort um die Veranlassung der Leichenschau und die damit verbundene Ausstellung des Totenscheins.
Todesfall zu Hause | Todesfall im Krankenhaus/ Seniorenheim |
1. Arzt rufen (Hausarzt oder 112) |
1. Angehörige informieren |
2. Angehörige informieren | 2. Bestattungsverfügung vorhanden? |
3. Bestattungsverfügung vorhanden? | 3. Notwendige Dokumente suchen |
4. Notwendige Dokumente suchen |
Ledig | Verheiratet | Verwitwet | Geschieden | |
Personalausweis |
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Geburtsurkunde |
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Heiratsurkunde/ Familienbuch |
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Sterbeurkunde des Partners |
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Scheidungsurteil |
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Verträge und Verfügungen
Was für Verträge oder Verfügungen können vorhanden sein?
Hat der Verstorbene Ihnen bereits zu Lebzeiten mitgeteilt, was dessen Wünsche für die eigene Bestattung sind? Haben Sie eventuell gemeinsam Vorsorgen getroffen oder wissen Sie, dass der Tote diese zu Lebzeiten abgeschlossen hat? Schauen Sie in die Verfügungen und Verträge, ob bspw. bereits ein Bestatter ausgewählt wurde. Häufig gibt es im Haus oder in der Wohnung des Verstorbenen einen Vorsorgeordner, in dem Sie diese Unterlagen finden können.
36 Stunden Zeit
Wie finde ich den richtigen Bestatter?
Laut des Hamburger Bestattungsgesetzes muss der Verstorbene nach 36 Stunden in eine Leichenhalle überführt werden. Das bedeutet, dass Sie innerhalb dieser 36 Stunden Zeit haben, sich in Ruhe zu verabschieden und ein Bestattungsunternehmen auszuwählen. Bei der Suche nach einem passenden Bestatter für Hamburg helfen wir Ihnen gerne.
Haustiere
Was muss ich als Nächstes tun?
Falls der Verstorbene Haustiere hatte, müssen Sie sich ggf. um die Haustiere kümmern. Denken Sie bitte daran, diese zu füttern und zu versorgen. Falls Sie die Tiere nicht aufnehmen können oder wollen, fragen Sie bei Freunden oder Bekannten nach, ob diese den Tieren ein neues Zuhause bieten können. Notfalls kann Ihnen auch ein Hamburger Tierheim weiterhelfen. Die zwei größten Tierheime in Hamburg sind das Tierheim des Hamburger Tierschutzvereins von 1841 e.V. in der Süderstraße (Tel.: 040/ 21 11 06 12)und das Franziskus-Tierheim in der Lokstedter Grenzstraße (Tel.: 040/ 55 49 28 37).
Wichtige Stellen informieren
Wen muss ich über den Todesfall informieren?
Damit Sie in Ihrer Trauer nicht alleine sind, sollten Sie Ihre Familie und Freunde kontaktieren. Sofern der Verstorbene in einem Arbeitsverhältnis war, sollten Sie auch den Arbeitgeber informieren, ebenso wie die Kranken- und Rentenversicherung des Toten.
Eine Aufgabe, die der Bestatter häufig für Sie übernimmt, ist die Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt. Diese muss erfolgen, damit die Sterbeurkunde ausgestellt werden kann. Zuständig ist das Standesamt in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Sie können dieses über den Behördenfinder von Hamburg.de finden oder aus der unten dargestellten Liste das zuständige Standesamt heraussuchen. Bei Fragen wenden Sie sich auch gerne an das Bürgertelefon unter der Rufnummer 040 115. Die Gebühren für eine Sterbeurkunde in Hamburg liegen bei 12,- Euro für die erste und 6,- Euro für jede weitere Urkunde, die Sie gleichzeitig beantragen.
Standesamt | Anschrift | Telefon/ Fax | Öffnungszeiten |
Hamburg- Nord |
Robert-Koch- Straße 17 20249 Hamburg |
040/ 428 28 0 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Mo: 08:00-12:00 Uhr Di: 08:00-12:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 08:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Fr: nur mit Termin |
Hamburg- Mitte |
Klosterwall 8 20095 Hamburg |
040/ 428 28 0 |
keine Angaben |
Hamburg- Wandsbek |
Schloßstraße 60 22041 Hamburg |
040/ 428 28 0 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
keine Angaben |
Hamburg- Altona |
Platz der Republik 1 22765 Hamburg |
040/ 428 28 0 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Mo: 08:00-16:00 Uhr Di: 08:00-13:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 08:00-13:00 Uhr Fr: geschlossen |
Hamburg- Bergedorf |
Wentorfer Straße 38 21029 Hamburg |
040/ 428 28 0 040 427 906 391 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Mo: 08:00-12:00 Uhr Di: 07:30-12:00 Uhr Mi: geschlossen Do: 07:30-12:00 Uhr Fr: 08:00-12:00 Uhr |
Hamburg- Harburg |
Harburger Rathausplatz 1 21073 Hamburg |
040/ 428 28 0 040 427 907 600 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
keine Angaben |
Friedhof auswählen
Auf welchem Friedhof in Hamburg soll die Beisetzung stattfinden?
Bevor der Termin für die Bestattung festgelegt werden kann, müssen Sie sich für einen Friedhof entscheiden. Gibt es eventuell ein Familiengrab oder mochte der Verstorbene einen bestimmten Friedhof besonders?
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie auf eine Übersichtsseite zu den Hamburger Friedhöfen und den dort angebotenen Grabarten.
Die Friedhofsgebührenordnung für Hamburg finden Sie hier (Stand 2010).
Wenn es sich bei der Beisetzung um eine Seebestattung handeln soll, können Sie statt dem Friedhof den Hafen an der Nord- oder Ostsee auswählen. Hier finden Sie einen Überblick über mögliche Abfahrthäfen.
Waldfriedhöfe bei Hamburg
Bei einer Baumbestattung bieten einige Friedhöfe in Hamburg bereits Baumgräber an. Anbieter wie RuheForst und FriedWald finden Sie ebenfalls in der näheren Umgebung. Hier befinden sich die Gräber tatsächlich in einem Wald, in dem die Gräber höchstens durch kleine Plaketten oder Ähnliches gekennzeichnet werden. Es gibt keine Grabsteine, wodurch der Wald seine Natürlichkeit behält. Die Wälder in der Nähe von Hamburg sind:
Name | Anschrift | Kontaktdaten | Entfernung (circa) |
RuheForst Lohof/Jesteburg |
Lohof 1 21266 Jesteburg |
04183/ 972 222 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
31,7 km |
FriedWald Buxtehude |
Neukloster-Forst-Weg 1 21614 Neukloster |
06155/ 848 100 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
40,2 km |
FriedWald Kisdorf |
Elmenhorstweg 6 24629 Kisdorf |
06155/ 848 100 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
43,4 km |
FriedWald Lüneburger Heide |
Sellhorner Weg 40 29646 Bispingen-Behringen |
06155/ 848 100 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
57,4 km |
RuheForst Herzogtum Lauenburg / Fredeburg |
Farchauer Weg 7 23909 Fredeburg |
04541/ 8615 0 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
59,1 km |
FriedWald Ostheide |
Kirchweg 21397 Barendorf |
06155/ 848 100 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
62 km |
RuheForst Segeberger Heide/ Hartenholm |
Hamburger Straße 115 23795 Bad Segeberg |
04551/ 959 865 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
63,8 km |
RuheForst Rutenmühle |
Hartböhn 1 29643 Neunkirchen/Hartböhn |
05195/ 433 9748 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
86,6 km |
RuheForst Wingst |
Ellerbruch 4 21789 Wingst |
04778/ 257 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
87,5 km |
FriedWald Bremervörde |
Waldstraße 111 27432 Bremervörde |
06155/ 848 100 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
102 km |
Traueranzeige aufgeben
Es ist meist nicht möglich, alle Bekannten, ehemaligen Arbeitskollegen oder alten Schulfreunde persönlich über den Sterbefall und den Beisetzungstermin zu informieren. Aus diesem Grund werden Traueranzeigen geschaltet. In Hamburg können Sie bspw. im Hamburger Abendblatt oder im Hamburger Wochenblatt eine Traueranzeige schalten. Wenden Sie sich an die Anzeigenabteilung oder klären Sie mit Ihrem Bestatter, ob er diese Aufgabe übernehmen kann. Unter RuheInFrieden.de haben Sie außerdem die Möglichkeit, eine Traueranzeige zu veröffentlichen. Diese wäre auch für Bekannte sichtbar, die nicht im Einzugsgebiet der jeweiligen Zeitung leben.
Wenn Sie keine große Trauerfeier wünschen und nur im engen Kreis der Familie Abschied nehmen wollen, können Sie die Traueranzeige auch nach der Beisetzung veröffentlichen. Hier wird üblicherweise ein Hinweis eingefügt, dass die Bestattung bereits stattgefunden hat.
Nachlass klären
Was müssen Erben in Hamburg tun?
Als Erben müssen Sie sich um den Nachlass, das Erbe, des Verstorbenen kümmern. Wenn ein Testament vorhanden ist, reichen Sie dieses bitte beim zuständigen Nachlassgericht in Hamburg ein und beantragen Sie einen Erbschein – sofern Sie das Erbe annehmen wollen. Der Erbschein weist Sie auch gegenüber Bankinstituten als Erben aus. Die nachfolgende Liste enthält eine Übersicht der Amtsgerichte in Hamburg. Die Zuständigkeit ergibt sich durch den letzten Wohnsitz des Toten.
Amtsgericht | Anschrift | Telefon/ Fax |
Hamburg-Mitte | Sievekingplatz 1 20355 Hamburg |
040/ 428 280 |
Hamburg-Altona | Max-Brauer-Allee 91 22765 Hamburg |
040/ 428 280 |
Hamburg-Wandsbek | Schädlerstraße 28 22041 Hamburg |
040/ 428 280 |
Hamburg-St. Georg | Lübeckertordamm 4 (Haus der Gerichte) 20099 Hamburg |
040/ 428 280 |
Hamburg-Barmbek | Spohrstraße 6 22083 Hamburg |
040/ 428 280 |
Hamburg-Bergedorf | Ernst-Mantius-Straße 8 21029 Hamburg |
040/ 428 280 |
Hamburg-Blankenese | Dormienstraße 7 22587 Hamburg |
040/ 428 280 |
Hamburg-Harburg | Buxtehuder Straße 9 21073 Hamburg |
040/ 428 280 |
Auch Schulden werden vererbt. Wenn das Erbe nur aus Schulden besteht und Sie dieses nicht annehmen wollen, dürfen Sie keinen Erbschein beantragen. Die Ausschlagung muss aber ebenfalls von einem Notar oder einem Nachlassgericht beurkundet werden. Hier können Sie sich auch an das Amtsgericht Ihres Wohnsitzes richten. Bitte beachten Sie, dass eine Ausschlagung innerhalb einer 6-Wochen-Frist erfolgen muss. Die Frist beginnt mit der Kenntnisnahme, dass man Erbe geworden ist (bei Angehörigen ist dies üblicherweise der Todestag des Erblassers).
Weitere Informationen zu Nachlassangelegenheiten in Hamburg finden Sie hier.
Was muss ich bei einer Erbschaft noch beachten?
Eine weitere Aufgabe ist die Anzeige der Erbschaft beim Finanzamt. Hier können Sie Erklärungsvordrucke nutzen oder ein formloses Schreiben aufsetzen. Diese Anzeige muss aber innerhalb von drei Monaten erfolgen. In Hamburg ist das Finanzamt für Verkehrssteuern und Grundbesitz zuständig.
Generell wird eine Erbschaftssteuer erst fällig, wenn bestimmte Freibeträge überschritten werden. Diese Freibeträge sind nach Paragraph 16 Absatz 1 ErbStG wie folgt festgelegt:
Verwandtschaftsverhältnis/ Beziehung zum Verstorbenen | Freibetrag |
Ehegatten | 500.000,- Euro |
Lebenspartners | 500.000,- Euro |
Kinder* | 400.000,- Euro |
Kinder verstorbener Kinder* | 400.000,- Euro |
Kinder der Kinder* | 200.000,- Euro |
Übrigen Personen der Steuerklasse I | 100.000,- Euro |
Personen der Steuerklasse II | 20.000,- Euro |
Übrigen Personen der Steuerklasse III | 20.000,- Euro |
* im Sinne der Steuerklasse I Nr. 2
Quelle: www.gesetze-im-internet.de
Weitere Aufgaben
Was ist noch zu tun?
Damit Sie bei der Vielzahl an Aufgaben nicht den Überblick verlieren, haben wir für Sie mehrere Checklisten erstellt. In der „Checkliste Beratungsgespräch“ können Sie sich bspw. Notizen während des Gesprächs mit dem Bestatter machen. Haken Sie einfach die Punkte ab, die erledigt bzw. besprochen sind. Für Kündigungen, z.B. für die Mietwohnung des Verstorbenen, finden Sie hier verschiedene Mustervorlagen.
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen auch telefonisch unter der 040/ 209 311 966 oder per E-Mail über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! weiter.
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