Bestattungen in Düsseldorf

Erste Maßnahmen

Was muss ich im Todesfall als Erstes tun?

Nachdem ein Sterbefall eingetreten ist, sollten Sie unverzüglich einen Arzt rufen. Sie können hier auf Ihren Hausarzt in Düsseldorf oder auf den Notarzt unter 112 zugehen. Sofern der Verstorbene sich nicht zu Hause, sondern in einem Düsseldorfer Krankenhaus oder einem Pflegeheim befindet, wird Ihnen dieser Schritt von der Leitung der Einrichtung abgenommen. Nehmen Sie sich in jedem Fall die Zeit, in Ruhe Abschied zu nehmen. Einige Hinterbliebene zünden beispielsweise eine Kerze an.


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Todesfall zu Hause Todesfall im Krankenhaus/ Seniorenheim

1. Arzt rufen (Hausarzt oder 112)

1. Angehörige informieren
2. Angehörige informieren 2. Bestattungsverfügung vorhanden?
3. Bestattungsverfügung vorhanden? 3. Notwendige Dokumente suchen
4. Notwendige Dokumente suchen

Ledig Verheiratet Verwitwet Geschieden
Personalausweis
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde/
Familienbuch
Sterbeurkunde
des Partners
Scheidungsurteil


Verträge und Verfügungen

Hat der Verstorbene eine Vorsorge abgeschlossen?

Immer mehr Menschen treffen zu Lebzeiten Vorsorgen, um die Angehörigen zu entlasten. Wissen Sie von Vorsorgen, die der Verstorbene abgeschlossen hat? Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Sterbegeldversicherung oder einen Vorsorgevertrag bei einem Bestattungsunternehmen handeln. Es gibt auch Bestattungsverfügungen, in denen die Wünsche für die eigene Beisetzung festgehalten werden können. Sofern Sie nicht über Vorsorgen dieser Art informiert wurden, prüfen Sie, ob der Tote eine Art Vorsorgeordner angelegt hat. Hier werden häufig Verträge dieser Art abgeheftet, damit sie im Sterbefall schnell gefunden werden.


Haustiere

Was muss ich als Nächstes tun?

Hatte der Verstorbene Haustiere? Falls ja, vergessen Sie bitte nicht, diese zu versorgen. Wenn Sie die Tiere nicht übernehmen können oder wollen, sollten Sie sich um ein neues Zuhause kümmern. Fragen Sie bei Freunden und Verwandten, ob diese sich dem Haustier ein neues Zuhause bieten können. Wenden Sie sich notfalls an das Tierheim Düsseldorf (Telefon: 0211 65 18 50).


36 Stunden Zeit

Wie finde ich den richtigen Bestatter?

Laut des Bestattungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen muss der Verstorbene spätestens nach 36 Stunden überführt werden. Dies darf aber erst nach der Ausstellung des Totenscheins geschehen. Das bedeutet für Sie, dass Sie mehrere Stunden Zeit haben, einen Bestatter zu finden. Bei dieser Aufgabe unterstützen wir Sie gerne.



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Wichtige Stellen informieren

Wen muss ich benachrichtigen?

Als Erstes sollten Sie Ihre Familie und enge Freunde kontaktieren, damit Sie in Ihrer Trauer nicht alleine sind. Diese können Sie auch unterstützen oder bei Terminen begleiten. Außerdem müssen Behörden, Versicherungen (Kranken- und Rentenversicherung) und eventuell der Arbeitgeber des Toten informiert werden, wenn der Verstorbene berufstätig war.

Für Sterbefälle in Düsseldorf ist das Düsseldorfer Standesamt zuständig. Hier sollte der Sterbefall am nächsten Werktag nach dem Todestag angezeigt werden. Diese Aufgabe können Sie auch Ihrem Bestatter übertragen. Ist der Todesfall in einer öffentlichen Einrichtung in Düsseldorf eingetreten (zum Beispiel einem Krankenhaus), ist der Leiter dieses Instituts verpflichtet, den Sterbefall beim Standesamt zu melden. Die Kontaktdaten des Standesamtes sind wie folgt:



Standesamt Anschrift Telefon/ Fax Öffnungszeiten
Standesamt
Düsseldorf
Instelstraße 17
40479 Düsseldorf
0211/ 899 1
0211/ 892 903 7
Mo: 07:30-13:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Di: 07:30-13:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Mi: 07:30-13:00 Uhr
Do: 07:30-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Fr: 07:30-13:00 Uhr


Die Gebühr für die Sterbeurkunde beträgt 10,- Euro. Jede weitere Sterbeurkunde, die Sie gleichzeitig beantragen, kostet die Hälfte.



Friedhof auswählen

Auf welchem Friedhof in Düsseldorf soll der Verstorbene beigesetzt werden?

Um den Ablauf sowie den Termin der Bestattung festlegen zu können, müssen Sie einen Friedhof auswählen. Wir haben für Sie eine Liste der Düsseldorfer Friedhöfe inklusive der angebotenen Grabarten zusammengestellt. Diese erreichen Sie über den nachfolgenden Link.


Friedhöfe in Düsseldorf


Hier finden Sie die Friedhofssatzung der Stadt Düsseldorf. Die Friedhofsgebührenordnung erreichen Sie über diesen Link.


Waldfriedhöfe bei Düsseldorf

Wenn die Beisetzung nicht auf einem klassischen Friedhof stattfinden soll, bietet Ihnen die nachfolgende Liste eine Auswahl an Waldfriedhöfen in der Nähe von Düsseldorf. Die angegebene Entfernung bezieht sich auf das Zentrum von Düsseldorf.


Name Anschrift Kontaktdaten Entfernung (circa)
RuheForst
Hagen Philippshöhe
Eilper Straße 132-136
58091 Hagen
02331/ 3677 320
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65,3 km
FriedWald
Lohmar
Kreuzung B56/Zeithstraße
53721 Siegburg
06155/ 848 100
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69,2 km
FriedWald
Bad Münstereifel
Buschhöhlenweg
53902 Iversheim
06155/ 848 100
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96,1 km
RuheForst
Cappenberg - Südmünsterland
Freiherr-vom-Stein-Straße 27
59379 Selm
02306/ 9787 615
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103 km
RuheForst
Westmünsterland – Coesfeld
Varlar 10
48720 Rosendahl
02541/ 840223
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109 km
FriedWald
Möhnesee
Arnsberger Str. 4
59519 Möhnesee-Delecke
06155/ 848 100
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122 km
RuheForst
Hilchenbach
An der Sang 30
57271 Hilchenbach
02733/ 128 796
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129 km
FriedWald
Münsterland
Kuhstraße/Eisenbahnstraße
48231 Warendorf-Freckenhorst
06155/ 848 100
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145 km
RuheForst
Schloss Berleburg
Goetheplatz 8
57319 Bad Berleburg
02751/ 936 011 0
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
159 km


Wenn Sie eine Seebestattung wünschen, können Sie statt dem Friedhof einen Hafen an der Nord- oder Ostsee auswählen. Hier finden Sie einen Überblick über mögliche Abfahrthäfen.


Traueranzeige aufgeben

Es ist meist nicht möglich, alle Betroffenen persönlich über den Sterbefall zu informieren. Daher werden üblicherweise Traueranzeigen in der lokalen Zeitung geschaltet oder Trauerkarten versendet. Bei Trauerkarten tritt häufig das Problem der fehlenden oder veralteten Adressen auf. In Düsseldorf können Sie eine Traueranzeige zum Beispiel in der Westdeutschen Zeitung oder der Rheinischen Post inserieren. Lassen Sie sich von Ihrem Bestatter oder der jeweiligen Anzeigenabteilung beraten.
Heutzutage gibt es außerdem die Möglichkeit, online eine Traueranzeige aufzugeben. Auf dem Portal RuheInFrieden.de können Sie kostenlos einen Eintrag schalten und Ihrer Trauer Ausdruck verleihen. Besucher der Anzeige können Ihnen mit einem Text oder einem Lied kondolieren. Der Vorteil dieser Anzeige ist die Reichweite – diese ist nicht, wie bei einer Zeitung, auf das Einzugsgebiet Düsseldorf begrenzt.


Nachlass klären

Was muss bei einer Erbschaft in Düsseldorf beachtet werden?

Im Anschluss an die Beisetzung wird üblicherweise der Nachlass des Verstorbenen geklärt. Im ersten Schritt muss festgestellt werden, wer Erbe ist. Es wird zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge unterschieden. Bei der gesetzlichen Erbfolge erben die Ehepartner bzw. die Partner bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie die Verwandten der Verstorbenen. Bei der gewillkürten Erbfolge hat der Verstorbene in einem Testament festgelegt, wie das Erbe verteilt werden soll. Hier können Personen, die nach der gesetzlichen Erbfolge Erben geworden wären, ausgelassen werden. Diesen Personen steht in diesem Fall ein sogenannter Pflichtteil zu. Weitere Informationen zur Erbfolge finden Sie hier.
In Düsseldorf ist das Amtsgericht für Nachlassangelegenheiten zuständig. In diesem können Sie einen Erbschein beantragen und ein Testament eröffnen lassen. Die Kontaktdaten sind wie folgt:


Amtsgericht Anschrift Telefon/ Fax
Amtsgericht Düsseldorf Werdener Straße 1
40227 Düsseldorf
0211/ 830 60
0211/ 875 651 160


Wenn die Erbschaft nur aus Schulden besteht und Sie diese nicht annehmen wollen, müssen Sie eine Ausschlagungserklärung abgeben. Die Frist für die Erklärung beträgt 6 Wochen nach Kenntnisnahme, dass Sie Erbe geworden sind. Die Erklärung können Sie beim Amtsgericht erklären oder notariell beglaubigen lassen. Weitere Informationen rund um die Erbschaft finden Sie hier.


Muss ich Erbschaftssteuer zahlen?

Sie müssen das Finanzamt sowie das Sozialamt über eine Erbschaft in Kenntnis setzen. Hier finden Sie das für Sie zuständige Finanzamt. Auf den Seiten der Oberfinanzdirektion Niedersachen finden Sie Dokumente und Formulare rund um die Erbschaftssteuer.



Weitere Aufgaben

Was ist noch zu tun?

Weitere AufgabenKomma wie beispielsweise das Bestellen von Blumenschmuck oder die Abholung persönlicher Gegenstände aus öffentlichen Einrichtungen haben wir Ihnen in unserer „Checkliste Todesfall“ zum Abhaken zusammengefasst. Außerdem bieten wir Ihnen Dokumente als Hilfestellung für das Beratungsgespräch mit dem Bestattungsunternehmen sowie Muster für Kündigungsschreiben für Versicherungen oder ähnliches.


Download Checkliste im Todesfall


Kommen Sie bei Fragen auch gerne auf uns zu. Sie erreichen uns telefonisch unter der 040 209 311 966 oder per E-Mail über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .


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