Erste Maßnahmen
Was muss ich im Todesfall als Erstes tun?
Nachdem ein Sterbefall eingetreten ist, sollten Sie unverzüglich einen Arzt rufen. Sie können hier auf Ihren Hausarzt in Düsseldorf oder auf den Notarzt unter 112 zugehen. Sofern der Verstorbene sich nicht zu Hause, sondern in einem Düsseldorfer Krankenhaus oder einem Pflegeheim befindet, wird Ihnen dieser Schritt von der Leitung der Einrichtung abgenommen. Nehmen Sie sich in jedem Fall die Zeit, in Ruhe Abschied zu nehmen. Einige Hinterbliebene zünden beispielsweise eine Kerze an.
Todesfall zu Hause | Todesfall im Krankenhaus/ Seniorenheim |
1. Arzt rufen (Hausarzt oder 112) |
1. Angehörige informieren |
2. Angehörige informieren | 2. Bestattungsverfügung vorhanden? |
3. Bestattungsverfügung vorhanden? | 3. Notwendige Dokumente suchen |
4. Notwendige Dokumente suchen |
Ledig | Verheiratet | Verwitwet | Geschieden | |
Personalausweis |
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Geburtsurkunde |
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Heiratsurkunde/ Familienbuch |
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Sterbeurkunde des Partners |
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Scheidungsurteil |
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Verträge und Verfügungen
Hat der Verstorbene eine Vorsorge abgeschlossen?
Immer mehr Menschen treffen zu Lebzeiten Vorsorgen, um die Angehörigen zu entlasten. Wissen Sie von Vorsorgen, die der Verstorbene abgeschlossen hat? Hierbei kann es sich beispielsweise um eine Sterbegeldversicherung oder einen Vorsorgevertrag bei einem Bestattungsunternehmen handeln. Es gibt auch Bestattungsverfügungen, in denen die Wünsche für die eigene Beisetzung festgehalten werden können. Sofern Sie nicht über Vorsorgen dieser Art informiert wurden, prüfen Sie, ob der Tote eine Art Vorsorgeordner angelegt hat. Hier werden häufig Verträge dieser Art abgeheftet, damit sie im Sterbefall schnell gefunden werden.
Haustiere
Was muss ich als Nächstes tun?
Hatte der Verstorbene Haustiere? Falls ja, vergessen Sie bitte nicht, diese zu versorgen. Wenn Sie die Tiere nicht übernehmen können oder wollen, sollten Sie sich um ein neues Zuhause kümmern. Fragen Sie bei Freunden und Verwandten, ob diese sich dem Haustier ein neues Zuhause bieten können. Wenden Sie sich notfalls an das Tierheim Düsseldorf (Telefon: 0211 65 18 50).
36 Stunden Zeit
Wie finde ich den richtigen Bestatter?
Laut des Bestattungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen muss der Verstorbene spätestens nach 36 Stunden überführt werden. Dies darf aber erst nach der Ausstellung des Totenscheins geschehen. Das bedeutet für Sie, dass Sie mehrere Stunden Zeit haben, einen Bestatter zu finden. Bei dieser Aufgabe unterstützen wir Sie gerne.
Wichtige Stellen informieren
Wen muss ich benachrichtigen?
Als Erstes sollten Sie Ihre Familie und enge Freunde kontaktieren, damit Sie in Ihrer Trauer nicht alleine sind. Diese können Sie auch unterstützen oder bei Terminen begleiten. Außerdem müssen Behörden, Versicherungen (Kranken- und Rentenversicherung) und eventuell der Arbeitgeber des Toten informiert werden, wenn der Verstorbene berufstätig war.
Für Sterbefälle in Düsseldorf ist das Düsseldorfer Standesamt zuständig. Hier sollte der Sterbefall am nächsten Werktag nach dem Todestag angezeigt werden. Diese Aufgabe können Sie auch Ihrem Bestatter übertragen. Ist der Todesfall in einer öffentlichen Einrichtung in Düsseldorf eingetreten (zum Beispiel einem Krankenhaus), ist der Leiter dieses Instituts verpflichtet, den Sterbefall beim Standesamt zu melden. Die Kontaktdaten des Standesamtes sind wie folgt:
Standesamt | Anschrift | Telefon/ Fax | Öffnungszeiten |
Standesamt Düsseldorf |
Instelstraße 17 40479 Düsseldorf |
0211/ 899 1 0211/ 892 903 7 |
Mo: 07:30-13:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Di: 07:30-13:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Mi: 07:30-13:00 Uhr Do: 07:30-13:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr Fr: 07:30-13:00 Uhr |
Die Gebühr für die Sterbeurkunde beträgt 10,- Euro. Jede weitere Sterbeurkunde, die Sie gleichzeitig beantragen, kostet die Hälfte.
Friedhof auswählen
Auf welchem Friedhof in Düsseldorf soll der Verstorbene beigesetzt werden?
Um den Ablauf sowie den Termin der Bestattung festlegen zu können, müssen Sie einen Friedhof auswählen. Wir haben für Sie eine Liste der Düsseldorfer Friedhöfe inklusive der angebotenen Grabarten zusammengestellt. Diese erreichen Sie über den nachfolgenden Link.
Hier finden Sie die Friedhofssatzung der Stadt Düsseldorf. Die Friedhofsgebührenordnung erreichen Sie über diesen Link.
Waldfriedhöfe bei Düsseldorf
Wenn die Beisetzung nicht auf einem klassischen Friedhof stattfinden soll, bietet Ihnen die nachfolgende Liste eine Auswahl an Waldfriedhöfen in der Nähe von Düsseldorf. Die angegebene Entfernung bezieht sich auf das Zentrum von Düsseldorf.
Name | Anschrift | Kontaktdaten | Entfernung (circa) |
RuheForst Hagen Philippshöhe |
Eilper Straße 132-136 58091 Hagen |
02331/ 3677 320 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
65,3 km |
FriedWald Lohmar |
Kreuzung B56/Zeithstraße 53721 Siegburg |
06155/ 848 100 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
69,2 km |
FriedWald Bad Münstereifel |
Buschhöhlenweg 53902 Iversheim |
06155/ 848 100 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
96,1 km |
RuheForst Cappenberg - Südmünsterland |
Freiherr-vom-Stein-Straße 27 59379 Selm |
02306/ 9787 615 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
103 km |
RuheForst Westmünsterland – Coesfeld |
Varlar 10 48720 Rosendahl |
02541/ 840223 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
109 km |
FriedWald Möhnesee |
Arnsberger Str. 4 59519 Möhnesee-Delecke |
06155/ 848 100 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
122 km |
RuheForst Hilchenbach |
An der Sang 30 57271 Hilchenbach |
02733/ 128 796 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
129 km |
FriedWald Münsterland |
Kuhstraße/Eisenbahnstraße 48231 Warendorf-Freckenhorst |
06155/ 848 100 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
145 km |
RuheForst Schloss Berleburg |
Goetheplatz 8 57319 Bad Berleburg |
02751/ 936 011 0 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
159 km |
Wenn Sie eine Seebestattung wünschen, können Sie statt dem Friedhof einen Hafen an der Nord- oder Ostsee auswählen. Hier finden Sie einen Überblick über mögliche Abfahrthäfen.
Traueranzeige aufgeben
Es ist meist nicht möglich, alle Betroffenen persönlich über den Sterbefall zu informieren. Daher werden üblicherweise Traueranzeigen in der lokalen Zeitung geschaltet oder Trauerkarten versendet. Bei Trauerkarten tritt häufig das Problem der fehlenden oder veralteten Adressen auf. In Düsseldorf können Sie eine Traueranzeige zum Beispiel in der Westdeutschen Zeitung oder der Rheinischen Post inserieren. Lassen Sie sich von Ihrem Bestatter oder der jeweiligen Anzeigenabteilung beraten.
Heutzutage gibt es außerdem die Möglichkeit, online eine Traueranzeige aufzugeben. Auf dem Portal RuheInFrieden.de können Sie kostenlos einen Eintrag schalten und Ihrer Trauer Ausdruck verleihen. Besucher der Anzeige können Ihnen mit einem Text oder einem Lied kondolieren. Der Vorteil dieser Anzeige ist die Reichweite – diese ist nicht, wie bei einer Zeitung, auf das Einzugsgebiet Düsseldorf begrenzt.
Nachlass klären
Was muss bei einer Erbschaft in Düsseldorf beachtet werden?
Im Anschluss an die Beisetzung wird üblicherweise der Nachlass des Verstorbenen geklärt. Im ersten Schritt muss festgestellt werden, wer Erbe ist. Es wird zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge unterschieden. Bei der gesetzlichen Erbfolge erben die Ehepartner bzw. die Partner bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie die Verwandten der Verstorbenen. Bei der gewillkürten Erbfolge hat der Verstorbene in einem Testament festgelegt, wie das Erbe verteilt werden soll. Hier können Personen, die nach der gesetzlichen Erbfolge Erben geworden wären, ausgelassen werden. Diesen Personen steht in diesem Fall ein sogenannter Pflichtteil zu. Weitere Informationen zur Erbfolge finden Sie hier.
In Düsseldorf ist das Amtsgericht für Nachlassangelegenheiten zuständig. In diesem können Sie einen Erbschein beantragen und ein Testament eröffnen lassen. Die Kontaktdaten sind wie folgt:
Amtsgericht | Anschrift | Telefon/ Fax |
Amtsgericht Düsseldorf | Werdener Straße 1 40227 Düsseldorf |
0211/ 830 60 0211/ 875 651 160 |
Wenn die Erbschaft nur aus Schulden besteht und Sie diese nicht annehmen wollen, müssen Sie eine Ausschlagungserklärung abgeben. Die Frist für die Erklärung beträgt 6 Wochen nach Kenntnisnahme, dass Sie Erbe geworden sind. Die Erklärung können Sie beim Amtsgericht erklären oder notariell beglaubigen lassen. Weitere Informationen rund um die Erbschaft finden Sie hier.
Muss ich Erbschaftssteuer zahlen?
Sie müssen das Finanzamt sowie das Sozialamt über eine Erbschaft in Kenntnis setzen. Hier finden Sie das für Sie zuständige Finanzamt. Auf den Seiten der Oberfinanzdirektion Niedersachen finden Sie Dokumente und Formulare rund um die Erbschaftssteuer.
Weitere Aufgaben
Was ist noch zu tun?
Weitere AufgabenKomma wie beispielsweise das Bestellen von Blumenschmuck oder die Abholung persönlicher Gegenstände aus öffentlichen Einrichtungen haben wir Ihnen in unserer „Checkliste Todesfall“ zum Abhaken zusammengefasst. Außerdem bieten wir Ihnen Dokumente als Hilfestellung für das Beratungsgespräch mit dem Bestattungsunternehmen sowie Muster für Kündigungsschreiben für Versicherungen oder ähnliches.
Kommen Sie bei Fragen auch gerne auf uns zu. Sie erreichen uns telefonisch unter der 040 209 311 966 oder per E-Mail über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
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