Erste Maßnahmen
Was muss ich im Todesfall als Erstes tun?
Wenn der Sterbefall eintritt, sollten Sie als Erstes einen Arzt verständigen. Sie können Ihren Hausarzt in Dresden oder den Notarzt unter 112 anrufen. Befindet sich der Verstorbene nicht zu Hause, sondern in einem Dresdner Krankenhaus oder Pflegeheim, kümmert sich die Einrichtungsleitung um diesen ersten Schritt.
Todesfall zu Hause | Todesfall im Krankenhaus/ Seniorenheim |
1. Arzt rufen (Hausarzt oder 112) |
1. Angehörige informieren |
2. Angehörige informieren | 2. Bestattungsverfügung vorhanden? |
3. Bestattungsverfügung vorhanden? | 3. Notwendige Dokumente suchen |
4. Notwendige Dokumente suchen |
Ledig | Verheiratet | Verwitwet | Geschieden | |
Personalausweis |
|
|
|
|
Geburtsurkunde |
|
|
|
|
Heiratsurkunde/ Familienbuch |
|
|
|
|
Sterbeurkunde des Partners |
|
|||
Scheidungsurteil |
|
3 Bewertungen)
(Finden Sie diese Seite hilfreich? Geben auch Sie mit einem Klick auf die Sterne Ihre Bewertung ab.
(1 Stern: Wenig hilfreich, 5 Sterne: Sehr hilfreich)
(1 Stern: Wenig hilfreich, 5 Sterne: Sehr hilfreich)