
Generelle Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge
Nicht nur beim Einzug in ein Seniorenheim sollte das Thema Bestattung durchdacht werden. Experten raten generell dazu, sich bereits frühzeitig mit den eigenen Wünschen bezüglich der Bestattung zu befassen und diese mit der Familie abzusprechen. Ideal ist das Festhalten dieser Wünsche in einer Bestattungsverfügung. Auch finanziell kann Vorsorge getroffen werden. Eine Sterbegeldversicherung zahlt bei Todesfall an die Hinterbliebenen einen zuvor festgelegten Geldbetrag aus, der für die Bestattungskosten genutzt werden kann. Auch ein Bestattungsvorsorgevertrag ist eine Möglichkeit der Absicherung. Damit kann bereits zu Lebzeiten ein Bestatter beauftragt werden. Die genauen Bestattungsleistungen werden mit dem Bestatter abgestimmt und die Kosten der Bestattung im Voraus beglichen.
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Wenn kein Bestatter im Altenheim angegeben wurde
Oftmals verfügen Altersheime über Visitenkarten oder Listen von örtlichen Bestattern. Im Todesfall wird häufig die Abholung des Verstorbenen durch einen vom Altenheim gewählten Bestatter veranlasst, wenn die Angehörigen nicht schnell genug erreichbar sind und nicht bereits ein Bestattungsinstitut angegeben wurde, das die Familie wünscht. Dieser Bestatter darf jedoch nur die Abholung und die Überbringung des Leichnams in die Kühlung vornehmen. Für die Durchführung der gesamten Bestattung müssen Angehörige ihr Einverständnis geben. Es ist jedoch immer möglich, einen anderen Bestatter zu wählen, selbst wenn die Abholung bereits durch ein Bestattungsinstitut getätigt wurde, dass das Seniorenheim gewählt hat.
Bestattungsvorsorge für das Altenheim ist wichtig
Manche Altenheime verlangen von ihren Bewohnern und deren Angehörigen, dass bei Aufnahme in die Einrichtung bereits ein Bestatter angegeben wird. Dies mag zunächst pietätlos erscheinen, ist jedoch wichtig für die Absicherung. Der gewünschte Bestatter wird meist in den Pflegevertrag aufgenommen, den das Altenheim abschließt. Tritt der Todesfall ein, so weiß das Seniorenheim, wer zu benachrichtigen ist. So entfällt die Beauftragung eines anderen Bestatters, der nur die Abholung und Kühlung vornimmt. Zudem werden die Angehörigen entlastet, weil sie nicht in der emotionalen Ausnahmesituation des Trauerfalls einen Bestatter wählen müssen. Wurde bereits ein Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen, sind die Angehörigen gänzlich von der Planung und Finanzierung der Bestattung entlastet.
Bildquelle: © Rainer Sturm / pixelio.de
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