Vorsorge

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Themenübersicht


Vorsorge


Was wird unter einer Vorsorge verstanden?

Eine Bestattungsvorsorge meint zum einen die Entscheidungen bezüglich der eigenen Bestattung und zum anderen die finanzielle Entlastung der Angehörigen im Todesfall. In Bezug auf eine Bestattung umfasst das Thema Vorsorge also grundsätzlich zwei Bereiche: Die organisatorische und die finanzielle Vorsorge.
Mit einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht können Sie im Vorfeld regeln, wer später wie für Sie entscheiden soll. Sie können auch einen Vorsorgevertrag direkt bei einem Bestattungsunternehmen abschließen.
Für die finanzielle Vorsorge ist es ratsam, bereits zu Lebzeiten verschiedene Vorsorgemöglichkeiten wie zum Beispiel eine Sterbegeldversicherung oder ein Treuhandkonto zu prüfen, um damit später die Angehörigen zu entlasten.


Vorsorgemöglichkeiten

Patientenverfügung


Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willensbekundung, in der Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen unter welchen Bedingungen durchgeführt werden sollen. Eine Patientenverfügung tritt erst dann in Kraft, wenn Sie beispielsweise durch eine Krankheit oder einen Unfall zu keiner eigenständigen Willensäußerung mehr in der Lage sind.
Auch bei unheilbaren und tödlichen Erkrankungen, die einen Verlust der Entscheidungsfähigkeit verursachen, kann eine Patientenverfügung hilfreich sein. In der Verfügung kann zum Beispiel festgelegt werden, dass eine schmerzlindernde Behandlung gewünscht ist, auch wenn diese die Lebenserwartung verkürzt. Sie können auch verfügen, dass lebenserhaltende Maßnahmen, wie die künstliche Beatmung, unterlassen werden sollen. Die passive Sterbehilfe, die Sie in einer Patientenverfügung anordnen können, ist in Deutschland erlaubt.

Im Folgenden können Sie sich das Formular für die Patientenverfügung herunterladen, ausdrucken und ausfüllen.

  • Patientenverfügung - Seite 1
    Patientenverfügung - Seite 1
  • Patientenverfügung - Seite 2
    Patientenverfügung - Seite 2
  • Patientenverfügung - Seite 3
    Patientenverfügung - Seite 3
  • Patientenverfügung - Seite 4
    Patientenverfügung - Seite 4
  • Patientenverfügung - Seite 5
    Patientenverfügung - Seite 5
  • Patientenverfügung - Seite 5
    Patientenverfügung - Seite 6
  • Patientenverfügung - Seite 5
    Patientenverfügung - Seite 7

Vorsorgevollmacht


Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Anders als eine Patientenverfügung macht eine Vorsorgevollmacht keine Aussage über eventuelle Behandlungsmaßnahmen. In einer Vorsorgevollmacht legt der Unterzeichner eine Person fest, die für ihn als Bevollmächtigter auftreten soll. Eine Vorsorgevollmacht tritt erst dann in Kraft, wenn der Unterzeichner selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Eine Vorsorgevollmacht kann beispielsweise verfasst werden, um einer späteren Bestellung eines Betreuers durch ein Gericht vorzubeugen.

Hospiz


Was ist ein Hospiz?

Ein Hospiz st eine stationäre Einrichtung oder Abteilung eines Krankenhauses, in der schwerstkranke Menschen gepflegt und beim Sterben begleitet werden. In Hospizen arbeitet in der Regel speziell geschultes Personal, das den Patienten hilft, die ihnen verbleibende Zeit möglichst schmerzfrei und nach den eigenen Wünschen zu verbringen. Anders als Krankenhäuser haben Hospize üblicherweise nicht das Ziel, das Leben des Patienten unter allen Umständen zu verlängern, sondern bemühen sich, dem Patienten eine Linderung seiner Leiden zu ermöglichen. In deutschen Hospizen wird keine aktive Sterbehilfe praktiziert.

Sterbegeldversicherung und Vorsorgevertrag


Was sind die Unterschiede zwischen einer Sterbegeldversicherung und einem Vorsorgevertrag?

Eine Sterbegeldversicherung wird von vielen Versicherungen angeboten. Üblicherweise beinhalten Sterbegeldversicherungen die Zahlung geringer monatlicher Beiträge. Sobald der Sterbefall eintritt, wird die vorher festgelegte Summe den Hinterbliebenen zur Verfügung gestellt, sodass diese die Bestattungskosten zahlen können. Im Rahmen eines Vorsorgevertrags mit einem Bestattungsinstitut wird meist ein Treuhandkonto angelegt. Das ersparte Geld wird dann für die Bezahlung der im Vertrag vereinbarten Bestattungsleistungen genutzt.



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Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Vorsorge bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.

Autor: Anja Rohde - Bildquelle: Headerbild © Dan Race / Fotolia.de, Formular Patientenverfügung © Bestattungen.de


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