In Bezug auf eine Bestattung umfasst das Thema Vorsorge grundsätzlich zwei Bereiche: Die finanzielle und die organisatorische Vorsorge. Für die finanzielle Vorsorge ist es ratsam, bereits zu Lebzeiten verschiedene Vorsorgemöglichkeiten wie zum Beispiel eine Sterbegeldversicherung oder einen Vorsorgevertrag zu prüfen, um damit später die Angehörigen abzusichern. Auch organisatorisch kann vorgesorgt werden. Mit einer Patientenverfügung oder einer Vorsorgevollmacht kann im Vorfeld geregelt werden, wer später wie für den Ersteller entscheiden soll.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willensbekundung, in der der Unterzeichner festlegt, welche medizinischen Maßnahmen unter welchen Bedingungen durchgeführt werden sollen. Eine Patientenverfügung tritt erst dann in Kraft, wenn der Unterzeichner zu keiner eigenständigen Willensäußerung mehr in der Lage ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Unterzeichner nach einem Unfall im Wachkoma liegt. Auch bei unheilbaren und tödlichen Erkrankungen, die einen Verlust der Entscheidungsfähigkeit verursachen, kann eine Patientenverfügung hilfreich sein. In der Verfügung kann zum Beispiel festgelegt werden, dass eine schmerzlindernde Behandlung gewünscht ist, auch wenn diese die Lebenserwartung verkürzt.
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Vorsorgevollmacht
Anders als eine Patientenverfügung macht eine Vorsorgevollmacht keine Aussage über eventuelle Behandlungsmaßnahmen. In einer Vorsorgevollmacht legt der Unterzeichner eine Person fest, die für ihn als Bevollmächtigter auftreten kann. Eine Vorsorgevollmacht tritt erst dann in Kraft, wenn der Unterzeichner selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. Eine Vorsorgevollmacht kann beispielsweise verfasst werden, um einer späteren Bestellung eines Betreuers durch ein Gericht vorzubeugen.
Hospiz
Ein Hospiz ist eine stationäre Einrichtung oder Abteilung eines Krankenhauses, in der schwerstkranke Menschen gepflegt und beim Sterben begleitet werden. In Hospizen arbeitet in der Regel speziell geschultes Personal, das den Patienten hilft, die ihnen verbleibende Zeit möglichst schmerzfrei und nach den eigenen Wünschen zu verbringen. Anders als Krankenhäuser haben Hospize üblicherweise nicht das Ziel, das Leben des Patienten unter allen Umständen zu verlängern, sondern bemühen sich, dem Patienten eine Linderung seiner Leiden zu ermöglichen. In deutschen Hospizen wird keine Sterbehilfe praktiziert.
Sterbegeldversicherung und Vorsorgevertrag
Um für den eigenen Tod vorzusorgen, gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Den Abschluss einer Sterbegeldversicherung oder die Unterzeichnung eines Vorsorgevertrages bei einem Bestatter. Sterbegeldversicherungen werden von vielen Versicherungen angeboten. Üblicherweise beinhalten diese die Zahlung geringer monatlicher Beiträge. Sobald der Sterbefall eintritt, wird die vorher festgelegte Summe den Hinterbliebenen zur Verfügung gestellt und kann für die Zahlung der Bestattungskosten verwendet werden. Vorsorgeverträge werden in der Regel vom Betroffenen selbst direkt mit einem Bestatter oder einer Treuhandgesellschaft eingegangen. Vorsorgeverträge können sowohl die treuhändische Verwaltung einer im Voraus gezahlten Summe beinhalten als auch einfach eine Vereinbarung, das ein Bestatter im Todesfall bestimmte Leistungen erbringen soll. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Vorsorge bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.
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