Formalitäten im Todesfall

Formalitäten im Todesfall

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Formalitäten im Todesfall


Welche Formalitäten sind im Todesfall zu erledigen?

Im Todesfall müssen Sie eine Reihe an Formalitäten klären. Dazu gehören unter anderem: Sterbeurkunde beantragen, Verträge kündigen, Versicherungen informieren und Mietvertrag kündigen bzw. Immobilie verkaufen.
Das erste Dokument, das im Sterbefall ausgestellt wird, ist der Totenschein, auch Todesbescheinigung genannt. Dieser wird von dem Arzt ausgestellt, welcher den Tod feststellt. Sie benötigen den Totenschein unter anderem für die Beantragung der Sterbeurkunde.
Wir bieten Ihnen eine kostenlose Checkliste, damit Sie keine Dokumente oder Aufgaben vergessen.

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Sterbeurkunde


Wie beantrage ich eine Sterbeurkunde?

Um eine Sterbeurkunde zu erhalten, muss der Todesfall beim Standesamt des Sterbeortes angezeigt werden. Für die Ausstellung der Urkunde benötigen Sie den Totenschein, den Personalausweis des Toten, die Geburts- oder Heiratsurkunde, gegebenenfalls ein Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde eines vorher verstorbenen Ehepartners. Die Auswahl der Unterlagen richtet sich danach, ob der Verstorbene ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden war. Da Sie für Kündigungen und die Abwicklung der Bankgeschäfte jeweils eine beglaubigte Kopie der entsprechenden Urkunde benötigen, sollten Sie zwischen fünf und zehn Kopien beantragen.

Kündigung von Verträgen


Welche Verträge müssen gekündigt werden?

Generell ist die Kündigung von Verträgen abhängig davon, ob Verträge übernommen werden sollen oder nicht. Bei Ehepartnern werden Verträge häufig fortgeführt. Dabei kann es sich um den Telefon- und Internetanschluss oder um ein Abonnement einer Tageszeitung handeln. Schauen Sie sich die Kontobewegungen des Verstorbenen an. Lastschriften zeigen Ihnen, welche Mitgliedschaften und Abschlüsse, wie z. B. Kabel- und Stromanschluss, gekündigt werden müssen.

Versicherungen informieren


Wo muss der Verstorbene abgemeldet werden?

Nach dem Todesfall muss eine Vielzahl an Stellen informiert werden. Der Verstorbene muss beispielsweise bei der Krankenkasse und der Rentenversicherung abgemeldet werden. Für die Abmeldung wird eine beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde benötigt. Bei der Rentenversicherung kann gegebenenfalls eine Witwen- oder Waisenrente beantragt werden. Außerdem müssen eventuell vorhandene Lebens- und Unfallversicherungen informiert und eine Auszahlung veranlasst werden. Weitere Versicherungen sind die Haftpflichtversicherung, die Kfz-Versicherung und die Hausratversicherung.

Wohnung


Was passiert mit der Wohnung des Verstorbenen?

Falls der Verstorbene allein gelebt hat und die Wohnung nicht übernommen werden soll, muss diese gekündigt werden. Außerdem muss die Räumung organisiert werden. Falls der Tote ein eigenes Haus besessen hat, gehört dieses zum Nachlass. Die Erben müssen entscheiden, was mit diesem passiert. Bei einer Übernahme muss der Grundbucheintrag geändert werden, ein Verkauf muss organisiert werden. Handelt es sich bei den Erben um eine Erbengemeinschaft, wird der Verkaufserlös üblicherweise aufgeteilt. Sollte ein Erbe den Grundbesitz übernehmen, so müssen die übrigen Erben ausbezahlt werden.

Nachlass regeln


Wie wird das Erbe verteilt?

Bei dem Nachlassgericht reichen Sie das Testament ein und beantragen den Erbschein. Sollte kein Testament vorhanden sein, wird das Erbe nach der gesetzlichen Regelung verteilt. Für eine Ausschlagung des Erbes ist ebenfalls das Nachlassgericht zuständig. Hier sollten Sie beachten, dass Sie in diesem Fall auch keine Erinnerungen wie alte Fotoalben des Verstorbenen behalten dürfen.

Hilfe bei Formalitäten


Wer steht mir bei Fragen zur Verfügung?

Häufig bieten Bestattungsunternehmen die Erledigung von Formalitäten an. Der Bestatter kennt sich mit den jeweiligen Fristen und den zu informierenden Stellen aus und kann Ihnen als Ratgeber zur Seite stehen. Sprechen Sie mit diesem im Voraus über die dadurch entstehenden Zusatzkosten. Ein weiterer Ansprechpartner sind die Versicherungsträger. Diese werden Sie über die zu tätigenden Schritte informieren. Freunde oder Verwandte können Sie ebenso unterstützen. Einige Formalitäten wie beispielsweise die Kfz-Versicherung oder die Kündigung von Vereinsmitgliedschaften können nach der Bestattung erledigt werden.

Autor: Annika Wenzel - Bildquellen: Headerbild © Alejandro Escamilla/ Unsplash.com, Checkliste @ Bestattungen.de


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