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Röse

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Bei der Röse handelt es sich um ein Steinhügelgrab, das für die Bestattung von Leichnamen genutzt wird. Die Röse, im Plural Röser genannt, ist eine Grabstätte mit einer langen Geschichte. Diese Art der Grabstätte trat in den nordischen Gebieten bereits in der Bronze- und Eisenzeit in Erscheinung. Diverse Funde historischer Grabstätten belegen dies. Die Röse wird heute als Grabstätte wiederentdeckt und in einigen Gebieten als Beisetzungsmöglichkeit angeboten.

Historisches Vorkommen der Röse

Das historische Vorkommen der Röse als Grabstätte erstreckt sich auf die nordischen Gebiete. Die schwedischen Inseln Gotland sowie Öland weisen diese Grabstätte an verschiedenen Stellen auf. Neben Schweden ist diese Grabstättenart auch in Dänemark zu finden. Besonders gehäuft ist ihr Auftreten auf der Insel Bornholm. Ähnliche Anlagen wurden auch auf den Britischen Inseln gefunden. Diese stammen ebenfalls aus der Bronze- und Eisenzeit.

Historische Bestattung in der Röse

Die historische Bestattung in der Röse war ausgewählten Personen vorbehalten. Die Leichname wurden in der Bronzezeit einzeln oder auch zu zweit in der Röse beigesetzt. Der Leichnam des Verstorbenen wurde dazu in eine Holz- oder Steinkiste gelegt. Die Kiste wurde auf dem Erdboden platziert und daraufhin mit einem großen Steinhügel bedeckt. Diese Form der Bestattung fand demnach oberirdisch statt. Gelegentlich wurden Verstorbene im Vorfeld verbrannt und deren Asche beigesetzt. Manche Röser wurden nach der Bestattung zusätzlich mit Erde bedeckt.

Heutige Bestattung in der Röse

Die Röse als Grabstätte wurde für heutige Bestattungen wiederentdeckt. Inzwischen bietet sich in Deutschland in einigen Bundesländern die Möglichkeit, einer Beisetzung in einem Steinhügelgrab. Die Bestattung ist jedoch nur in Form einer Urnenbeisetzung möglich. In einem Ring um den Steinhügel können die Urnen beigesetzt werden. Die Ruhezeit beträgt dabei ungefähr 15 Jahre. Der Beisetzungsort kann mit dem Namen des Verstorbenen versehen werden. Der Steinhügel wird in der Regel vom Träger der Anlage gepflegt. Die Angehörigen sind daher von der Grabpflege entbunden. Sie zahlen die Kosten der Pflege beim Erwerb der Grabstelle mit den Friedhofsgebühren.

Autor: Martin Scholz


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