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Friedhof

Friedhof

Eine Beisetzung findet in Deutschland überwiegend auf dem Friedhof statt. Grund hierfür ist der sogenannte Friedhofszwang. Das Bestattungsgesetz schreibt vor, dass Verstorbene auf einem Friedhof beigesetzt werden müssen. Ausnahmen werden nur bei bestimmten Bestattungsarten gemacht. Ein Beispiel für eine solche Ausnahme ist die Seebestattung, bei der die Asche des Verstorbenen auf See beigesetzt wird. Die meisten Friedhöfe bieten unterschiedliche Grabarten wie zum Beispiel Reihengräber, Wahlgräber und Gräberfelder an.

Gestaltung des Friedhofs

Bei der Gestaltung von Friedhofsanlagen wird vor allem darauf geachtet, dass man einzelne Friedhofsteile, Grabfelder oder Gebäude über direkte Gehwege erreichen kann. Zu einem Friedhof gehören neben den Gräbern und Grabfelder in der Regel auch Einrichtungen wie eine Leichenhalle, eine Blumenhalle, ein Verwaltungsgebäude oder eine Feierhalle.

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Friedhöfe für verschiedene Religionen

Auf manchen Friedhöfen existieren auch zusätzliche Bereiche für verschiedene Religionen. Damit können Verstorbene anderer Religionen nach ihren Gebräuchen und Ritualen bestattet werden. Beispielsweise ist es auf einem jüdischen Friedhof nicht vorgesehen, einen Grabplatz ein weiteres Mal zu vergeben oder einen Grabstein zu entfernen. Bei islamischen Friedhöfen sind in der Regel alle Grabsteine Richtung Mekka ausgerichtet.

Alternativen zu Friedhöfen

Es gibt verschiedene Friedhofstypen, wie etwa Dorffriedhöfe oder Parkfriedhöfe. Eine Alternative zu den klassischen Friedhöfen bieten Bestattungen in einem Friedwald. Im Rahmen einer Baumbestattung wird die Asche des Verstorbenen im Bereich der Baumwurzel beerdigt. Gräber in Friedwäldern sind in der Regel pflegeleicht. Zu den Anbietern von Friedhofswäldern gehören unter anderem FriedWald® und RuheForst®. Eine weitere Alternative zu Friedhöfen stellen Wiesen dar, auf denen die Asche des Verstorbenen verstreut wird. Außer im Falle der See- und der Baumbestattung sind Alternativ- und Naturbestattungen jedoch in Deutschland rechtlich nicht zugelassen. Immer wieder möchten Hinterbliebene nach einer Einäscherung die Urne für zu Hause bekommen, um den Verstorbenen näher bei sich zu haben. Auch dies ist nach deutschem Recht nicht möglich.

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Bildquelle: © Uwe-Jens Kahl / pixelio.de


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