Der Begriff Dauergrabpflege bezeichnet die langjährige Betreuung einer Grabstelle durch eine Friedhofsgärtnerei. Verträge über eine Dauergrabpflege beinhalten in der Regel eine feste Laufzeit, während der ein Grab in einem festgelegten Leistungsumfang von einem Friedhofsgärtner gepflegt und bepflanzt wird. Deutschlandweit bieten etwa 4500 Friedhofsgärtnereien diesen Service an, der sich besonders für ältere Menschen oder Angehörige, die in größerer Entfernung von der Grabstelle wohnen, empfiehlt.
Leistungen und Kosten der Dauergrabpflege
Eine Dauergrabpflege wird in der Regel mit einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren festgelegt. Die maximale Laufzeit entspricht üblicherweise der Dauer den auf dem jeweiligen Friedhof geltenden Grabnutzungsrechte. Der Leistungsumfang einer Dauergrabpflege kann individuell abgestimmt werden. Angebote können von der monatlichen Säuberung des Grabes bis zu umfangreichen Schmuck- und Pflanzungsarbeiten reichen. Ausschlaggebend für die Kosten ist auch die Größe des zu pflegenden Grabes. Bepflanzungen werden üblicherweise den Jahreszeiten entsprechend im Vierteljahresrhythmus erneuert. Auch das Düngen, das Abdecken des Grabes im Winter oder das Bereitstellen von Gestecken zu Gedenktagen kann vereinbart werden. Bei einer Urnengrabstelle können für diese Leistungen beispielsweise etwa 300,- Euro pro Jahr anfallen, aber auch Basisangebote mit Pflege und Bepflanzung für etwa 150,- Euro jährlich sind möglich.
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Unterschiede zwischen Jahresgrabpflege und Dauergrabpflege
Als Jahresgrabpflege werden die Grabpflegearbeiten bezeichnet, die ein Friedhofsgärtner im Laufe eines Jahres an einem Grab vornimmt. Diese werden im Regelfall jährlich abgerechnet. Bei der Dauergrabpflege hingegen wird ein Vertrag für eine bestimmte Laufzeit, beispielsweise 20 Jahre, abgeschlossen und die gesamte Vertragssumme bereits zu Vertragsbeginn gezahlt. Außerdem bieten viele Friedhofsgärtnereien an, eine Dauergrabpflege als Vorsorgemaßnahme noch zu Lebzeiten zu vereinbaren. So können Menschen, die ihre Angehörigen entlasten wollen, beispielsweise mit einem Vorsorgevertrag für ihre Bestattung und mit einem Dauergrabpflegevertrag für die Grabpflege vorsorgen.
Treuhandstellen für Dauergrabpflege
Damit das für die Dauergrabpflege eingezahlte Geld in sicheren Händen ist, gibt es deutschlandweit 24 Treuhandgesellschaften, die die Verwaltung des Geldes übernehmen. Diese legen die eingezahlten Summen an und nutzen die erwirtschafteten Zinsen für die mit den Jahren steigenden Kosten der Friedhofsgärtnereien. Die Treuhandstellen prüfen außerdem regelmäßig die ordnungsgemäße Durchführung der mit der Gärtnerei vereinbarten Leistungen. Sollte eine Friedhofsgärtnerei nach einigen Jahren ihr Geschäft aufgeben, kümmert sich die Treuhandgesellschaft zudem um die Regelung einer Nachfolge.
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Autor: Martin Scholz - Bildquelle: © Rainer Sturm / pixelio.de
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