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Erbschein

Erbschein

Ein Erbschein ist eine amtliche Urkunde, in der festgelegt wird, wer zum Zeitpunkt eines Erbfalls, also des Todesfalls, erbberechtigt ist. Im Normalfall gehen das Erbe, auch Nachlass genannt, und die Verfügungsgewalt ohne Mitwirken eines Nachlassgerichts automatisch an die durch die gesetzliche Erbfolge festgelegten Erben. Alle Details zur Erbfolge, Rechten und Pflichten der Erben regelt hierbei das Erbrecht. Trotzdem kann sich die Beantragung eines Erbscheins in vielen Fällen als hilfreich erweisen.

Nutzen eines Erbscheins

Der Nutzen eines Erbscheins liegt in seiner Beweiskraft gegenüber verschiedensten Institutionen. Ihnen dient der Erbschein als Nachweis darüber, dass die Person, die ihn besitzt, tatsächlich ein Erbe ist und alle damit verbundenen Rechte besitzt. So kann ein Erbschein beispielsweise bei Behörden- und Bankengängen hilfreich sein, wenn kein eindeutiges Testament vorhanden ist. Auch wenn sich im Nachlass eine Immobilie befindet, für die ein Grundbucheintrag geändert werden muss, ist ein Erbschein notwendig, sofern kein notariell beglaubigtes Testament oder ein Erbvertrag vorliegt.

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Verschiedene Arten von Erbscheinen

So wie es verschiedene Arten von Erben gibt, gibt es auch verschiedene Arten von Erbscheinen. Die wichtigsten Arten sind hierbei der sogenannte Erbschein für den Alleinerben und der Teilerbschein, bei dem mehrere Personen gemeinschaftlich einen Antrag stellen. Alle Regelungen zu Erbscheinen finden sich in den Paragraphen 2353 ff. des BGB. Ein Erbschein kann entsprechend von verschiedenen Personen beantragt werden. Hierzu gehören unter anderem die Erben selbst, ein Testamentsvollstrecker, ein Nachlassverwalter oder der gesetzliche Betreuer eines Erben.

Beantragung und Kosten eines Erbscheins

Die Beantragung eines Erbscheins kann beim zuständigen Nachlassgericht vorgenommen werden, nachdem ein eventuell vorliegendes Testament eröffnet wurde, da dieses in der Regel die Grundlage des Antrages bildet. Liegt kein Testament vor, muss der Nachweis der Erbenstellung anhand der gesetzlichen Erbfolge und gegebenenfalls notwendiger Dokumente, wie Geburts- und Sterbeurkunden, erbracht werden. Da das Abweisen eines Antrags durch das Nachlassgericht aufgrund eines falsch gestellten Antrags kostspielig sein kann, sollten die Antragsdetails vor der Antragstellung bei dem Nachlassgericht erfragt werden. Die Kosten eines Erbscheins richten sich nach der behördlichen Kostenordnung und sind abhängig vom Wert des Nachlasses.

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Bildquelle: © Berlin-pics / pixelio.de


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