Das Erbrecht ist in Deutschland ein Grundrecht, das im Grundgesetz verankert ist. Dieses Recht ermöglicht es, über das Eigentum für den Fall des eigenen Todes zu verfügen. Gleichzeitig berechtigt das Erbrecht Personen dazu, ein Erbe zu empfangen, also zu erben. Die Begünstigten werden in der Erbfolge gesetzlich festgelegt, wenn nicht ein Testament andere Bestimmungen enthält. Gesetzliche Erben haben jedoch stets einen Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes; sie können nur in seltenen Sonderfällen enterbt werden.
Entstehung des Erbrechts
Schon bevor die Menschen sesshaft wurden, war es üblich, dass die Sippe im Todesfall über den Nachlass des Verstorbenen entschied. Mit der ersten festen Besiedlung wurde eine Art Familienerbrecht angewendet und somit sichergestellt, dass das Eigentum des Verstorbenen innerhalb der engsten Familie blieb. Es wird heute davon ausgegangen, dass Personen mit höherem gesellschaftlichen Rang auch zunehmend selbst Einfluss auf den Verbleib ihrer Hinterlassenschaft hatten. Seit dem vierten Jahrhundert regelte die römische Testierfreiheit, dass jeder Mensch das Recht besaß, selbst darüber zu entscheiden, was mit seinem Eigentum nach dem Tod geschehen soll. Im Mittelalter veränderte sich die Erbschaftsregelung. Die Kirche versprach gegen eine große Zuwendung Seelenheil; eine Neuerung, die mit dem Familienerbrecht in Konflikt geriet. Doch erst mit der Abnahme des kirchlichen Einflusses konnte sich das Erbrecht innerhalb familiärer Kreise wieder etablieren.
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Regelungen zur Erbfolge
Im modernen Erbrecht wird eine genaue Abfolge der Erbberechtigten festgelegt. Dabei ist der Verwandtschaftsgrad ausschlaggebend. Die engsten Angehörigen sind an erster Stelle erbberechtigt. Wurde vom Verstorbenen ein Testament verfasst, so kann das Erbe jedoch auch anderweitig weitergegeben werden; beispielsweise auch an Personen, die nicht zur Familie gehören. Erbberechtigte haben in diesem Fall jedoch gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes. Die Höhe des Pflichtteils ist festgeschrieben und richtet sich nach der Höhe des Nachlasses und nach der Anzahl der berechtigten Erben, da sich diese das Erbe teilen müssen.
Rechte und Pflichten im Erbrecht
Erben haben gewisse Rechte und Pflichten, die im Erbrecht festgelegt sind. Die Erben eines Nachlasses sind dazu berechtigt, das Erbe auszuschlagen. Binnen sechs Wochen nach Kenntnisnahme ist dies möglich. Das Ausschlagen des Erbes kann wichtig sein, denn der Erbe bekommt auch Schulden vererbt, wenn diese bestehen. Der Erbe haftet grundsätzlich für alle durch das Erbe entstehenden Verbindlichkeiten, wenn er das Erbe nicht ausschlägt. Zudem ist der Erbe verpflichtet, Erbschaftssteuer zu zahlen. Die Besteuerung des Erbes, die im Jahr 1906 einheitlich eingeführt wurde, richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft. Der Freibetrag der den Erben zusteht, ist bei den engsten Verwandten am höchsten und nimmt mit absteigendem Verwandtschaftsgrad ebenfalls ab. Der Freibetrag kann um zehntausende Euro variieren. Ehepartnern steht mit 500.000,- Euro beispielsweise das Fünfzigfache des Freibetrages für Nichten und Neffen zu.
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