Das Erbe wird auch als Nachlass bezeichnet und ist die Hinterlassenschaft eines Verstorbenen, das an dessen Familie übergeht. Dabei werden die Empfänger des Erbes als Erben bezeichnet. Wer Erbe eines Nachlasses wird, bestimmt die Gesetzgebung. Der Erblasser, also der Vererbende, hat jedoch die Möglichkeit, Einfluss auf das Erbe zu nehmen. Wird zu Lebzeiten ein Testament verfasst, so kann die Verteilung für das Erbe festgelegt werden. Erbberechtigte Familienmitglieder erhalten jedoch einen gesetzlich definierten Pflichtteil.
Gesetzliche Regelungen zum Erbe
Die gesetzlichen Regelungen zum Erbe sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgehalten. In Paragraph 1922 BGB ist geregelt, wer erbberechtigt ist. Das Erbrecht sieht vor, dass Einzelpersonen oder auch mehrere Personen Erben sein können. Mehrere Erben werden als Erbengemeinschaft bezeichnet. Es ist auch möglich, juristische Personen als Erben zu benennen, wie etwa Gesellschaften oder Stiftungen. Das Erbe kann sowohl Barvermögen und Sachgüter beinhalten, aber auch Immobilien werden vererbt, wenn der Verstorbene solche besaß. Allerdings wird neben diesem Aktivvermögen auch sogenanntes Passivvermögen vererbt. Darunter sind die eventuellen Schulden des Erblassers zu verstehen.
Kostenlos Bestatter vergleichen
Erbberechtigte
Als Erbberechtigte gelten jene Personen, die im Testament oder Erbvertrag des Verstorbenen bedacht worden sind. Wurde kein Testament und kein Erbvertrag verfasst, so gilt die gesetzliche Erbfolge, bei der die jeweils engsten Verwandtschaftsgrade als Erben eingesetzt werden. Auch im Falle der Hinterlegung eines Testaments können die gesetzlichen Erben nicht ausgelassen werden. Ihnen steht vom Erbe ein Pflichtteil zu, auch wenn sie nicht vom Testament begünstigt wurden. Der Pflichtteil kann nur in wenigen Fällen verwehrt werden, beispielsweise dann, wenn der Empfänger des Pflichtteils dem Erblasser Gewalt angetan oder diesen psychisch unter Druck gesetzt hat. Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme kann das Erbe ausgeschlagen werden. Danach gilt es automatisch als angenommen. Eine Erbausschlagung kann nur in einem Notariat oder direkt bei dem zuständigen Nachlassgericht vorgenommen werden.
Erbschein
Die Erben können vom Nachlassgericht festgestellt werden. Das Ergebnis der Feststellung ist der Erbschein, der dem Erben ausgehändigt wird. Dieser Erbschein ist wichtig für bestimmte Formalitäten im Todesfall, denn er erlaubt die Durchführung von Rechtsgeschäften, die den Nachlass betreffen. So kann ein Erbe auf die Bankkonten eines Verstorbenen nur dann zugreifen, wenn er den Erbschein vorlegt und sich damit als rechtmäßig festgestellter Erbe identifiziert. Der Erbschein wird nicht automatisch erstellt, sondern muss bei dem zuständigen Nachlassgericht beantragt werden, bei dem der Verstorbene zuletzt angemeldet war. Der Erbschein kann nachträglich wieder entzogen werden, sollte ein Testament gefunden werden, das die Erbberechtigung aufhebt. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Erbe bieten sollen und keine juristische Beratung ersetzen.
Weitere Themen, die Sie interessieren könnten:
Bildquelle: © Rainer Sturm / pixelio.de
(1 Stern: Wenig hilfreich, 5 Sterne: Sehr hilfreich)





