Themenübersicht
Umbettung
Was bedeutet das?
Die Umbettung ist eine Form der Exhumierung eines Verstorbenen und bedeutet die Verlegung eines Grabes. Das Grab muss dafür geöffnet werden und der Sarg oder die Urne werden im Anschluss in ein neues Grab gebracht. Allerdings ist dies nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Generell wird die Ruhe der Toten gewahrt, weshalb eine Verlegung der Grabstelle nur bei einem Vorliegen dringlicher Gründe von der Friedhofsverwaltung genehmigt wird.
Familiäre Gründe
Kann ich die Umbettung eines Angehörigen veranlassen?
Als Angehörige können Sie die Umbettung eines Verstorbenen innerhalb der Ruhezeit aus einem wichtigen Grund beantragen. Falls Sie in einen weiter entfernten Ort ziehen, ist meist niemand mehr da, der sich sonst um das Grab kümmern kann. Außerdem ist es den meisten Hinterbliebenen wichtig, das Grab des Verstorbenen regelmäßig besuchen zu können. Eine Umbettung ist möglich, wenn Verstorbene zu einem Familiengrab zusammengelegt werden sollen. In diesen Fällen wird Ihnen eine Umbettung üblicherweise genehmigt. Für diese müssen Sie einen entsprechenden Antrag bei der Friedhofsverwaltung stellen. Üblicherweise wird auch die Zustimmung des Gesundheitsamtes benötigt.
Beantragung
Wo muss ich den Antrag stellen?
Eine Umbettung müssen Sie bei dem jeweiligen Friedhof und dem Gesundheitsamt beantragen. Dafür benötigen Sie die persönlichen Angaben des Verstorbenen sowie die Daten der Grabstätte wie beispielsweise die Grabnummer. In der Regel muss zudem das Bestattungsunternehmen angegeben werden, welches diese Aufgabe übernehmen soll. Außerdem müssen Sie erklären, dass alle Nutzungsberechtigten mit der Umbettung einverstanden sind.
Im Folgenden sehen Sie, wie der Antrag auf Umbettung der Stadtverwaltung Trier aussieht.
Gründe des Friedhofs
Kann die Verwaltung eine Umbettung anordnen?
Die Verlegung eines Grabes kann auch nach einer offiziellen Anordnung des Friedhofes hin durchgeführt werden. Wenn die Ursache eine Anordnung des Friedhofes ist, dann hat dieser einen triftigen Grund, der eine Verlegung der Grabstelle nötig werden lässt. Auf manchen Friedhöfen kann es beispielsweise vorkommen, dass sich im Laufe der Zeit die Bodenbeschaffenheit ändert. Die Folge kann sein, dass der Zersetzungsprozess deutlich gestört werden kann oder sogar ganz zum Erliegen kommt.
Zeitraum
Wann darf eine Umbettung durchgeführt werden?
Die genauen zeitlichen Einschränkungen finden Sie in dem Bestattungsgesetz Ihres Bundeslandes. In der Regel ist eine Ausgrabung von Verstorbenen in einem Zeitraum von zwei Wochen bis sechs Monate nach der Bestattung nicht erlaubt.
Kosten
Was kosten Umbettungen?
Wird eine Verlegung des Grabes von Seiten des Friedhofes notwendig, so werden die Kosten dafür von der Friedhofsverwaltung übernommen. Wünschen Sie beispielsweise aufgrund der Zusammenlegung von Gräbern eine Umbettung, so müssen Sie die entsprechenden Gebühren zahlen. Die Gebühren finden Sie in der Friedhofssatzung des entsprechenden Friedhofes. Die Umbettung eines Sarges ist dabei teurer als die einer Urne. Bei der Umbettung innerhalb eines Friedhofes müssen Sie bei einem Sarg mit Gebühren von über tausend Euro rechnen. Die Kosten für eine Urne sind geringer. Falls eine Verlegung auf einen anderen Friedhof durchgeführt werden soll, fallen für beide Friedhöfe Gebühren an. Zusätzlich wird die Überführung des Leichnams zum neuen Friedhof berechnet. Die Gebühren können je nach Ort sehr unterschiedlich sein. Bei der Umbettung eines Sarges, wird meist eine Gebeinekiste genutzt, die den Sarg ersetzt. Eine Gebeinekiste ist eine schlichte Kiste aus Holz, die für die Verwahrung der sterblichen Überreste. Da bei der Exhumierung eines Toten in der Regel nur Knochen umgebettet werden, wird kein neuer Sarg benötigt. Diese Kiste ist günstiger aber entspricht den Vorgaben der Sargpflicht.
Weitere Quellen
- Umbettungsgebühren – Friedhofsgebührenordnungen finden Sie unter Friedhofsgebühren.org
Autor: Annika Wenzel - Bildquellen: © C. Sollmann, Antrag auf Umbettung © Stadtverwaltung Trier
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