Die Umbettung ist eine Form der Exhumierung eines Verstorbenen. Eine Umbettung bedeutet, dass ein Grab verlegt wird. Das Grab muss dafür geöffnet werden, der Sarg oder die Urne werden im Anschluss in ein neues Grab gebracht. Allerdings ist dies nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Generell wird die Ruhe der Toten gewahrt, weshalb eine Verlegung der Grabstelle nur bei einem Vorliegen dringlicher Gründe von der Friedhofsverwaltung genehmigt wird.
Gründe der Friedhofsverwaltung für eine Umbettung
Es gibt zwei Gründe für die Verlegung eines Grabes. Zum einen kann es eine offizielle Anordnung des Friedhofes sein, die eine Umbettung zur Folge hat. Zum anderen kann auch ein familiärer Grund ausschlaggebend für eine Umbettung sein. Wenn die Ursache eine Anordnung des Friedhofes ist, dann hat dieser einen triftigen Grund, der eine Verlegung der Grabstelle nötig werden lässt. Auf manchen Friedhöfen kann es beispielsweise vorkommen, dass sich im Laufe der Zeit die Bodenbeschaffenheit ändert. Die Folge kann sein, dass der Zersetzungsprozess deutlich gestört werden kann oder sogar ganz zum Erliegen kommt.
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Familiäre Gründe für eine Umbettung
Auch die Familie des Verstorbenen kann eine Umbettung ihres Angehörigen beantragen. Zieht die Familie in einen weiter entfernten Ort, ist meist niemand mehr da, der sich um das Grab kümmern kann. Zudem ist es vielen Angehörigen wichtig, das Grab des Verstorbenen regelmäßig besuchen zu können. Daher wird in Fällen, in denen die Familie wegzieht auch eine Verlegung der Grabstelle genehmigt. Dafür muss ein entsprechender Antrag bei der Friedhofsverwaltung und bei dem zuständigen Ordnungsamt gestellt werden.
Kosten der Umbettung
Wird eine Verlegung des Grabes von Seiten des Friedhofes notwendig, so werden die Kosten der Umbettung dafür von der Friedhofsverwaltung übernommen. Möchte die Familie die Verlegung der Grabstelle, etwa aufgrund einer gewünschten Zusammenlegung von Gräbern der Familie, so muss diese die entsprechenden Gebühren zahlen. Die Gebühren für das Umbetten innerhalb des Friedhofsgeländes können die Angehörigen der Friedhofsgebührensatzung des Friedhofes entnehmen. Findet die Verlegung auf einen anderen Friedhof statt, so müssen die entsprechenden Gebühren an beide Friedhöfe gezahlt werden. Zusätzlich wird die Überführung des Leichnams zum neuen Friedhof berechnet. Die Gebühren können je nach Ort sehr unterschiedlich sein.
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Autor: Martin Scholz
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