Hat ein Mensch ganz bestimmte Vorstellungen für seine eigene Beisetzung, ist es sinnvoll, frühzeitig für die Bestattung vorzusorgen. Denn für einige Bestattungsarten werden Verfügungen benötigt, ohne die diese Wünsche nicht berücksichtigt werden können. Daher ist es empfehlenswert, seine persönlichen Vorstellungen mit den Angehörigen zu besprechen und entsprechende Verfügungen zu verfassen. Zu den typischen Vorsorgedokumenten zählen zum Beispiel die Bestattungsverfügung, die Kremationsverfügung und die Seebestattungsverfügung.
Bestattungsverfügung
Eine Bestattungsverfügung ist eine Willenserklärung eines Menschen, die regelt, was nach dem Tod mit diesem geschehen soll. Eine Bestattungsverfügung wird zu Lebzeiten erstellt. Diese entlastet nicht nur die Angehörigen, sondern gibt dem Verfasser auch die Möglichkeit, dass seine Bestattungswünsche angemessen umgesetzt werden. In der Regel sollte eine Bestattungsverfügung handschriftlich verfasst werden, damit keine Zweifel an der Echtheit des Dokuments entstehen können. Alternativ kann die Verfügung auch ausgedruckt und von einem Notar oder Hausarzt bestätigt werden.
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Andere Verfügungen
Damit eine Kremation durchgeführt werden kann, genügt im Regelfall eine Bestätigung der Angehörigen, dass dies dem ausdrücklichen Wunsch des Verstorbenen entsprach. Um Missverständnissen vorzubeugen, empfiehlt es sich aber, bereits zu Lebzeiten eine Kremationsverfügung zu verfassen, die dem Willen nach einer Einäscherung Ausdruck verleiht. Für eine Seebestattung ist ein Nachweis über eine Verbundenheit zur See notwendig, da eine Seebestattung amtlich genehmigt werden muss. Auch hier genügt in der Regel die Bestätigung durch die Angehörigen. Um Zweifel auszuschließen, bietet es sich jedoch an, frühzeitig eine Seebestattungsverfügung zu verfassen.
Bestattungsvorsorgevertrag
In einem Bestattungsvorsorgevertrag kann man schon im Vorfeld die gewünschte Bestattungsart festlegen. Zudem kann auch bereits ein Bestatter gewählt werden, der beim Todesfall kontaktiert werden kann, jedoch nicht muss. Besonders in Pflegeheimen oder Hospizen ist es gewünscht, dass im Vorfeld ein Bestatter genannt wird.
Die Kosten einer Bestattung
Die Finanzierungsmodalitäten des Bestattungsvorsorgevertrags können individuell mit dem gewünschten Bestattungsunternehmen vereinbart werden. Oft wird das Geld auf ein Treuhandkonto überwiesen. Unüblich ist es hingegen, Vorkasse zu leisten. Damit wäre das Risiko verbunden, keine Leistungen zu erhalten, sollte es dem Bestatter nicht möglich sein, das Gewünschte zum Eintritt der Pflicht zu leisten. Das wäre beispielsweise bei einer Insolvenz der Fall. Bestattungsverfügungen werden im Bestattungsvorsorgevertrag mit eingebunden.
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Bildquelle: © Rainer Sturm / pixelio.de
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