Die Begriffe Bestattungsgeld und Sterbegeld werden häufig synonym verwendet. Das Bestattungsgeld ist eine Leistung, die die finanziellen Aufwendungen für eine Bestattung ersetzen soll. Bis zum Jahr 2003 wurden diese Leistungen von gesetzlichen Krankenkassen erbracht. Einige Versicherungen und Bestatter bieten an, dass man bei Ihnen entsprechende Sterbegeldversicherungen abschließen kann. In einigen Fällen gibt es für Angehörige die Möglichkeit, durch die Rentenversicherung oder durch den Arbeitgeber finanziell unterstützt zu werden.
Rentenversicherung
Hat der Verstorbene zum Todeszeitpunkt bereits seine Rente bezogen, so bekommt der Ehegatte bzw. die Ehegattin diese Rente für weitere drei Monate im vollen Umfang gezahlt. Diese Zahlung ist auch unter den Begriffen Dreimonatsrente oder Sterbevierteljahr bekannt. Es handelt sich um eine Vorschusszahlung, das heißt, dieser Betrag und eventuell eingetretene Überzahlungen werden hinterher mit der Hinterbliebenenrente verrechnet. Die eigentliche Hinterbliebenenrente wird bei der Deutschen Rentenversicherung (LVA, BfA oder Knappschaft) beantragt. Hier werden überdies auch Waisenrenten für anspruchsberechtigte Kinder beantragt, die die "Dreimonatsrente" nicht in Anspruch nehmen können.
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Unfallversicherung
Wenn jemand durch einen Arbeitsunfall gestorben ist, erhalten die Hinterbliebenen durch die gesetzliche Unfallversicherung ein Sterbegeld. Dies gilt auch für den Weg von und zur Arbeitsstelle. Ist ein privat Unfallversicherter bei einem Unfall ums Leben gekommen, wird zudem auch Sterbegeld gezahlt. In manchen Fällen zahlen Arbeitgeber an die Angehörigen des Angestellten ein Bestattungsgeld. Besonders im öffentlichen Dienst ist diese Art der Leistung nach einem Sterbefall möglich.
Unterstützung durch das Amt
Das Sozialamt übernimmt in der Regel die Bestattungskosten, wenn die Erben die Kosten nicht tragen können. Es übernimmt aber nur "erforderliche und angemessene" Kosten, das heißt in der Regel: eine sehr einfache Bestattung. Diese Bestattung kann bei einem selbstgewählten Bestatter beauftragt werden, der sich bei der Rechnungsstellung an eine gesetzlich vorgegebene Kostenordnung halten muss. Finden sich keine bestattungspflichtigen Angehörigen, muss das örtlich zuständige Ordnungsamt die Beisetzung veranlassen. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die vorstehenden Ausführungen lediglich einen ersten Überblick zum Thema Bestattungsgeld bieten sollen und keine Versicherungsberatung ersetzen.
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