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Der Begriff Urnenbestattung wird häufig als Synonym für die Feuerbestattung verwendet. Vor jeder Urnenbeisetzung ist zunächst eine Einäscherung des Verstorbenen notwendig. Die übrig gebliebene Asche wird in eine Aschekapsel gefüllt und kann anschließend in einer Urne beigesetzt werden. Die Urnenbestattung zählt neben der Erdbestattung zu den traditionellen Bestattungsarten. Seit einigen Jahren entscheiden sich immer mehr Menschen für eine Urnenbestattung, während früher oftmals die Erdbestattung gewählt wurde.
Die Beisetzung einer Urne
Bei einer Urnenbestattung gibt es viele Möglichkeiten, den Verstorbenen beizusetzen. So kann dieser traditionell auf einem Friedhof oder alternativ in einem Wald, auf hoher See oder auf einer Wiese bestattet werden. Vor allem Waldbestattungen und Seebestattungen werden immer beliebter. Für einige Varianten der Urnenbeisetzung sind allerdings bestimmte Genehmigungen notwendig. Daher empfiehlt es sich, zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung zu erstellen.
Das Grab bei einer Urnenbestattung
Die meisten Urnenbestattungen finden traditionell auf dem Friedhof statt. Dabei kann die Urne in unterschiedlichen Grabstätten beigesetzt werden. So kann die Urne in einem Einzelgrab oder in einem Wahlgrab beigesetzt werden, in dem bis zu vier Urnen bestattet werden können. Alternativ bieten viele Friedhöfe auch so genannte Kolumbarien an. Ein Kolumbarium besteht aus etwa zehn bis 20 Urnenkammern, in denen jeweils eine Urne beigesetzt wird. Auch eine anonyme Feuerbestattung ist möglich. Dabei wird die Urne in einem Gemeinschaftsfeld beigesetzt. Es findet keine genaue Kennzeichung der Grabstelle statt.
Friedhofszwang bei der Urnenbestattung
Es kommt immer wieder vor, dass Hinterbliebene für die Bewältigung ihrer Trauer die Urne für zu Hause ausgehändigt bekommen wollen. Die Hinterbliebenen möchten den Verstorbenen in ihrer vertrauten Umgebung bei sich haben, um den Verlust besser verkraften zu können. Doch in Deutschland ist durch das Bestattungsgesetz festgelegt, dass ein Friedhofszwang besteht. Daher eine Aufbewahrung der Urne innerhalb von Wohnräumen nicht erlaubt. Auch Naturbestattungen wie die Felsbestattung oder die Almwiesenbestattung können in Deutschland nicht durchgeführt werden. Einige Menschen wählen daher eine Überführung in das europäische Ausland, wo sie eine Grabstelle erwerben.
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