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Urne für zu Hause

Urne für zu Hause

Wenn bei einem Todesfall eine Einäscherung gewünscht wird, stellt sich die Frage, was nach dieser mit der Asche geschehen soll. Die übliche Variante ist die Beisetzung der Urne auf einem Friedhof. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Seebestattung oder etwa eine Baumbestattung zu wählen. Doch einige Menschen möchten ihren Angehörigen nah bei sich haben. Daher besteht in manchen Fällen der Wunsch, die Urne mit zu sich nach Hause zu nehmen oder sogar im eigenen Garten beizusetzen.

Mitnahme der Urne aus rechtlicher Sicht

In Deutschland schreibt das Bestattungsgesetz vor, was mit Verstorbenen zu geschehen hat. Das deutsche Recht regelt eindeutig, dass Leichname nur auf Friedhöfen bestattet werden dürfen. Dies gilt auch für die Kremationsasche. Als Ausnahmen sind die Beisetzung der Asche in Form einer Seebestattung und die Beisetzung in einem Friedwald gestattet. Weitere Bestattungsorte sind nicht zulässig. Alternativbestattungen wie beispielsweise eine Felsbestattung sind daher nicht möglich. Auch die Mitnahme der Urne für zu Hause ist in Deutschland nicht gestattet.

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Urnenmitnahme in anderen Ländern

Manche Länder handhaben die Bestattungsgesetze inzwischen weniger strikt. Ein Beispiel ist die Schweiz, wo die Friedhofspflicht mittlerweile zum Teil abgeschafft worden ist. Dort darf die Asche des Verstorbenen in einigen Gebieten etwa in Form einer Almwiesenbestattung beigesetzt werden. Auch die Mitnahme der Urne für zu Hause ist dort möglich. Die Gesetze der Schweiz ermöglichen für die Dauer der nötigen Trauerbewältigung die Urne für zu Hause mitzunehmen, um einen Abschied zu ermöglichen. Die Dauer der Abschiednahme ist jedoch nicht festgelegt. Daher kann die Urne für unbestimmte Zeit zu Hause aufbewahrt werden. Auch die Niederlande und Tschechien haben heute bereits weniger strikte Bestattungsgesetze, die Bestattungen außerhalb eines Friedhofes ermöglichen.

Mögliche Lockerung in Deutschland

In Deutschland wird seit Jahren über eine mögliche Lockerung der Bestattungsgesetze diskutiert. Es wird dabei auch zunehmend der Wunsch nach einer Lockerung des Friedhofszwangs geäußert. Zudem wollen Angehörige immer häufiger in Ruhe Abschied nehmen, weshalb auch der Wunsch nach der Mitnahme der Urne für zu Hause immer öfter geäußert wird. Wann die Gesetze tatsächlich gelockert werden, ist nicht absehbar. Aufgrund der zunehmenden Kritik könnte jedoch ein baldiges Umdenken durchaus möglich sein. Bis dies der Fall sein wird, ist beim Wunsch einer Alternativbestattung lediglich eine Überführung in das Ausland möglich.

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Bildquelle: © Ingrid Ruthe / pixelio.de


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