Unter einer Kremation versteht man die Einäscherung eines Verstorbenen. Die Begriffe Kremation und Einäscherung können dabei synonym verwendet werden. Die übrig gebliebene Asche wird in einer Urne beigesetzt. Die Einäscherung findet in einem Krematorium statt. Viele Krematorien ermöglichen es den Angehörigen zudem, vor der Einäscherung eine Trauerfeier auszurichten, um sich von dem Verstorbenen zu verabschieden. Oft wird die Kremation auch als Einäscherung bezeichnet.
Vor der Kremation
Damit eine Kremation durchgeführt werden kann, wird eine entsprechende Kremationsverfügung oder eine Willenserklärung der Angehörigen benötigt, die besagt, dass es der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen war, eingeäschert zu werden. Wenn eine solche persönliche Erklärung nicht vorliegt, die Angehörigen aber wissen, dass der Verstorbene diese Bestattungsart gewünscht hat, dann können und müssen die Angehörigen beim Bestatter diese Willenserklärung stellvertretend für den Verstorbenen unterzeichnen. Des Weiteren ist vor jeder Einäscherung eine so genannte zweite Leichenschau notwendig. Hier überprüft ein Amtsarzt, ob der Verstorbene eines natürlichen Todes gestorben ist. Erst danach kann die Kremation stattfinden.
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Ablauf der Kremation
Um die Identität des Verstorbenen zu sichern, wird der Sarg vor der Einäscherung mit einem feuerfesten Stein, einem sogenannten Schamottstein, versehen, in dem eine Registriernummer eingraviert ist. Es darf in einer Ofenkammer nur jeweils ein Verstorbener eingeäschert werden. Die Kremation selbst dauert etwa 90 Minuten. Nach der Einäscherung bleiben ca. zwei bis drei Kilo Asche übrig, die in eine Aschekapsel gefüllt werden, damit diese in einer Urne beigesetzt werden kann. Nach erfolgter Kremation gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Urne beizusetzen. So kann diese beispielsweise in einer Grabstätte auf dem Friedhof, im Wald oder auf hoher See beigesetzt werden.
Bestattungsgesetze für die Kremation
Rechtlich gesehen ist eine Verstreuung der Asche eines Verstorbenen nach der Einäscherung in Deutschland verboten. Nachbarländer, wie etwa die Schweiz, bieten dagegen die Verstreuung der Totenasche in der freien Natur an. Zusätzlich besteht in Deutschland die Sargpflicht bei der Einäscherung. Das bedeutet, dass verstorbene Personen in einem Sarg verbrannt werden müssen. Während des Verbrennungsprozesses ist es gestattet, dass der Verstorbene eigene Sterbekleidung trägt. Einige Krematorien verlangen allerdings, dass die Kleidung nicht aus Kunststoffen bestehen darf.
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